Bereits im Mai 2020 führten Wiener Polizisten eine Lenkerkontrolle bei einem Firmenfahrzeug durch, wobei der Kontrollierte auf die Dienststelle kommen musste, weil die Identität nicht einwandfrei zu klären war. Nach der Identifizierung konnte der Lenker wieder gehen, fand aber seinen Fahrzeugschlüssel nicht mehr. Wohin der Schlüssel gekommen war, konnte nicht geklärt werden. Der Lenker wurde über das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz in Kenntnis gesetzt: Schäden, die durch Amtshandlungen von Polizisten entstehen, müssen erstattet werden.
Mehrere Rechnungen der Polizei vorgelegt
Wenige Tage später ging ein Antrag auf Entschädigung des 29-Jährigen bei der Landespolizeidirektion Wien ein. Dabei forderte er die Abdeckung der Kosten für den Abschleppdienst, der Anmietung eines Anhängers, der Anfertigung eines Zweitschlüssels, den Austausch des Fahrzeug- und Zündschlosses, den Austausch von firmeninternen Schlössern und einer Honorarnote des Rechtsanwaltes.
Aufgrund Ungereimtheiten bei diversen Rechnungen war von einem mutmaßlichen Betrugsversuch auszugehen. Den Polizisten gelang es schließlich offenzulegen, dass der Tatverdächtige Scheinrechnungen vorlegte. Der Tatverdächtige wurde bereits wegen des schweren Betruges verurteilt.
(APA/red)