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Bestechlichkeit, Betrug und Urkundenfälschung: Prozess in Wien für ehemaligen Asylrechtsberater

Am Donnerstag muss sich der 28-Jährige in Wien verantworten.
Am Donnerstag muss sich der 28-Jährige in Wien verantworten. ©APA/HANS PUNZ
Am Donnerstag muss sich jener Ex-Asylrechtsberater vor Gericht verantworten, der Flüchtlingen vorgemacht haben soll, gegen Entgelt ihr Asylverfahren positiv beeinflussen zu können.

Ein ehemaliger Asylrechtsberater, der in mehreren Fällen Flüchtlingen vorgemacht haben soll, er könne gegen entsprechendes Entgelt ihr Asylverfahren beeinflussen und ihnen zu einem positiven Asylbescheid verhelfen, muss sich am kommenden Donnerstag am Wiener Landesgericht verantworten. Ihm wird unter anderem Bestechlichkeit, schwerer gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Prozess in Wien: Mann soll Urkunden gefälscht haben

Der 28-Jährige war von September 2016 bis Mai 2017 beim Verein Menschenrechte tätig, wo er in Eisenstadt in der kostenlosen Rechtsberatung für Asylwerber eingesetzt wurde. Der Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zufolge soll der gebürtige Ägypter schon bei seiner Einstellung geschwindelt haben, indem er der NGO gefälschte Bewerbungsunterlagen vorlegte. Darüber hinaus soll es bereits beim Abschluss seines Jus-Studiums in Linz bzw. Wien nicht mit rechten Dingen zugegangen sein – der Anklage zufolge dürfte sich der Ägypter Zeugnisse anrechnen haben lassen, die er selbst am Computer hergestellt hatte. Mittels eines gefälschten Sachverständigengutachtens, das ihm ein eingeschränktes Hörvermögen und Diabetes bescheinigte, soll er sich wiederum eine erhöhte Studienbeihilfe ergaunert haben.

Als Rechtsberater soll der Mann dann vor allem Flüchtlinge aus dem Irak getäuscht haben, die einen negativen Asylbescheid zugestellt bekommen hatten oder seit längerer Zeit auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warteten. Er gab – wie in der Anklageschrift im Detail ausgeführt wird – vor, er könne das Verfahren beschleunigen bzw. dazu beitragen, dass der ablehnende Asylbescheid im Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht “gedreht” wird. In einem Fall soll der Rechtsberater der Anklage zufolge einem vor der Abschiebung stehenden Mann um 500 Euro sogar angeboten haben, er könne den Vollzug des Heimreisezertifikats außer Kraft setzen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldvermutung.

Verein Menschenrechte: Mann wurde gekündigt

Als der Verein Menschenrechte von den strafrechtlichen Ermittlungen erfuhr, wurde der Mitarbeiter zunächst suspendiert, dann gekündigt. Als Konsequenz aus dem Fall wurde für Mitarbeiter von Vereinen, die das Innenministerium mit der gesetzlich verankerten Rechtsberatung für Asylwerber beauftragt hatte, eine Sicherheitsüberprüfung durch den Staatsschutz eingeführt.

(APA/Red)

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