Der Werberat traf hierzu schließlich 185 Entscheidungen. 18 Mal hieß es dabei “Stopp”, 29 Mal mahnte der Werberat zur Sensibilisierung, 56 Mal sah man “Keinen Grund zum Einschreiten”.
Werbebeschwerden: Neuer Rekord
Im Sieben-Jahres-Vergleich waren die Werbebeschwerden 2014 so hoch wie noch nie. Dies liegt zum einen an der zunehmenden Bekanntheit des Gremiums, zum anderen an der höheren Sensibilität der Gesellschaft. “Die Sensibilität der Bevölkerung bei ethischen Fragen ist hoch”, so Werberat-Vizepräsidentin Roswitha Hasslinger.
Transgender-Life Ball-Plakat regte auf
Einer der größten Werbeaufreger des Jahres 2014 war das Plakatsujet für die Bewerbung der Kunstausstellung von David La Chapelle, bei dem die Life-Ball-Organisation als Sponsor in Erscheinung trat. Das Plakat-Sujet zeigte ein Transgender-Model. Insgesamt waren es 370 schriftliche und 40 telefonische Beschwerden, die beim Österreichischen Werberat zu dem Sujet eingingen. Als häufigster Grund wurde “Ethik und Moral” angegeben. Unter anderem aber auch “Gefährdung von Kindern und Jugendlichen”, “Verletzung von religiösen Gefühlen” und “geschlechterdiskriminierende Werbung”.
Beschwerdeflut beim Werberat
“Die Beschwerdeflut im Frühjahr 2014 brachte dem Werberat hohe Bekanntheit in der Bevölkerung”, erklärte Werberat-Präsident Michael Straberger zur Aufregung um die La-Chapelle-Plakate. Aufgrund der Nicht-Zuständigkeit des Werberates für ein Kunstplakat wurden alle Beschwerden an die betreffenden Stellen weitergeleitet sowie die Beschwerdeführer darüber in Kenntnis gesetzt.
Reaktionen der Wirtschaft
Erfreulich nennt man im Werberat die Reaktionen der werbetreibenden Wirtschaft. So sei auch im vergangenen Jahr die Zahl der Unternehmen gestiegen, die bereits bei der ersten Kontaktaufnahme durch den Werberat mit der sofortigen freiwilligen Sujet-Rücknahme reagierten.
“Insgesamt 21 Unternehmen zeigten sich bereits im Vorfeld kooperativ und entfernten ihre Werbemaßnahmen umgehend”, berichtete Hasslinger. Ähnlich sei der Umgang mit Werberatssprüchen gewesen: “Bei den meisten Entscheidungen, die mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurden, entfernten die betroffenen Unternehmen das beanstandete Sujet”, so Hasslinger.
(apa/red)