AA

Beschuldigter soll Kind schon tags zuvor geschlagen haben

Götzis -  Der 26-Jährige, der am 8. Jänner in Vorarlberg den dreijährigen Cain zu Tode geprügelt haben soll, gab laut seinem Pflichtverteidiger an, das Kind auch schon am Vortag als Erziehungsmaßnahme geschlagen zu haben. Es gebe "zwei gravierende Vorfälle" am 7. und am 8. Jänner, so Pflichtverteidiger Edgar Veith im Interview mit der "Neuen am Sonntag".
Volksanwalt kritisiert Mängel
Video: Zweite Cain-Mahnwache
Wunschzettelbox für Cain
Remler wünscht sich Gesetz bis Sommer

Nachdem Schläge mit der Hand nicht den gewünschten Erfolg gebracht hätten, “hat er versucht, das mit einem abgebrochenen Aluminium-Besenstiel zu intensivieren”.

Bregenz. Dieses Vorgehen beschrieb Veith als “natürlich völlig wahnsinnig”. Inwiefern die subjektive Wahrnehmung seines Mandanten durch seine Krankheit oder allenfalls Drogen bzw. Medikamente beeinträchtigt war, werde ein Gutachter klären müssen. “Dass der Bub an diesen Verletzungen gestorben ist, ist für ihn nach wie vor nicht nachvollziehbar”, wurde der Verteidiger in dem Interview zitiert. Zuvor soll der Mann bereits einmal den älteren Bruder Cains geschlagen haben, “Cain scheinbar nicht”.

Ein großes Problem in der Familie sei gewesen, dass die Kinder immer wieder unerlaubt in die Küche gegangen seien, die wegen der dort aufbewahrten Messer und Scheren sowie dem über die Dachterrasse möglichen Zugang zum Dach “Tabuzone” gewesen sein soll. Weil die Kinder immer wieder dagegen verstießen, sei die Situation eskaliert, erklärte Veith gegenüber der Zeitung.

Am 8. Jänner habe der Mann den Dreijährigen nach dem Abendessen geduscht und ihm den Pyjama angezogen. Nach dem Zähneputzen soll Cain ins Schlafzimmer gegangen und dann auf der Matratze zusammengebrochen sein. Ein Gutachter werde feststellen müssen, ob sich das so zugetragen haben könne.

 

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Beschuldigter soll Kind schon tags zuvor geschlagen haben
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen