Beschneidungsdebatte: Anzeige gegen Rabbiner und muslimischen Arzt erhoben

Die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien zu den Anzeigen im Zuge der Beschneidungsdebatte stammt von den Aktivisten gegen “Kirchenprivilegien”. Ein muslimischer Mann, der in seiner Kindheit beschnitten wurde, hat sich dabei angeschlossen.
Ist Beschneidung Körperverletzung?
Eingebracht wurde diese Donnerstag früh von der Rechtsanwältin Anja Oberkofler. Sie sieht in der Anzeige den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, da es sich bei Beschneidungen um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ohne dass dies ein medizinischer Grund rechtfertige. Auch eine Einwilligung der Betroffenen gebe es nicht, da diese zum Zeitpunkt der Beschneidung größtenteils minderjährig seien.
Gemeinderabbiner Hofmeister habe man sich für die Anzeige ausgesucht, da dieser selbst zugegeben hätte, mehr als 1.000 religiöse Beschneidungen bei männlichen Säuglingen durchgeführt zu haben, begründet die “Initiative Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien”. Gegen den bekannten jüdischen Geistlichen ist auch eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Ärztegesetz eingebracht worden.
Auch Arzt aus Beschneidungszentrum angezeigt
Der zweite Angezeigte ist praktischer Arzt, der ein Beschneidungszentrum in Wien betreibt und auf rituelle islamische Beschneidung spezialisiert ist. Er ist auch Vorstand in der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). Gegen ihn soll auch eine Anzeige bei der Disziplinarkommission der Ärztekammer erfolgen.
Die Staatsanwaltschaft konnte den Eingang der Sachverhaltsdarstellung Donnerstagmittag noch nicht bestätigen. Auch bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) und der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) wusste man noch nichts von der Anzeige. Bevor man diese nicht vorliegen habe, werde man sich auch nicht dazu äußern, hieß es auf beiden Seiten zu den Anzeigen zum Thema Beschneidung.
(apa/red)