Damit steht fest, dass sich das Landesgericht für Strafsachen in zweiter Instanz mit der Causa auseinandersetzen muss. Termin gibt es noch keinen, zumal das Ersturteil in schriftlicher Form noch nicht vorliegt.
Einsatzfahrt in Wien-Favoriten endete für unbeteiligte Passantin tödlich
Der junge Beamte hatte am 29. August 2019 bei einer Einsatzfahrt in Wien-Favoriten im Kreuzungsbereich Äußere Favoritenstraße - Altes Landgut eine Kollision mit einem Sportwagen verursacht, bei dem eine 35 Jahre alte Fußgängerin ums Leben kam. Drei weitere Personen sowie der Beamte selbst wurden verletzt.
Den erstgerichtlichen Feststellungen zufolge war der Polizist mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne das Folgetonhorn dauerhaft in Betrieb gesetzt zu haben in den Kreuzungsbereich eingefahren. Er soll entgegen den Vorschriften nicht an der Haltelinie vor der Ampel stehengeblieben sein, um sich zu vergewissern, ob bei Rotlicht die Weiterfahrt an der stark frequentierten Kreuzung möglich war, ohne andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen. Nur unter dieser Voraussetzung wäre dem Einsatzfahrzeug das Übersetzen der Kreuzung bei Rot erlaubt gewesen.
Die Folge war eine heftige Kollision mit einem Pkw - es handelte sich um einen Jaguar -, bei der beide Fahrzeuge zur Seite geschleudert wurden. Das Dienstfahrtzeug der Polizei krachte gegen einen Stromkasten und erfasste eine Passantin, die noch an der Unfallstelle starb. Der Lenker des Jaguar sowie der Angeklagte erlitten geringfügige Verletzungen, zwei mitfahrende Kollegen des Polizeibeamten - darunter ein Polizeischüler - trugen neben Prellungen und Abschürfungen eine Luxation der rechten Schulter bzw. ein Schleudertrauma davon.
(APA/Red.)