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Berger beharrt auf Zeremonie für Homo-Partnerschaften

Justizministerin Maria Berger beharrt darauf, dass es auch für homosexuelle Partnerschaften bei den Standesämtern eine Zeremonie geben soll - und erteilt damit einem Änderungswunsch von ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer eine Absage.

Mitte Jänner sollen die Vorbereitungen für das Familienrechtspaket abgeschlossen sein, erklärte Berger am Montag in einer Pressekonferenz. Sie zog auch Bilanz: Nach elf Monaten sei „gut über die Hälfte“ der rot-schwarzen Justizvorhaben bereits abgearbeitet.

Auch bei der Eintragung homosexueller Partnerschaften beim Standesamt sollte durch einen „förmlichen Akt“ klar werden, dass wechselseitige Rechte und Pflichten eingegangen werden. Das sollte nicht „wie die Registrierung eines Autos“ geschehen, erläuterte Berger, warum sie gegen die Forderung Donnerbauers ist, auf eine Zeremonie zu verzichten. Sie hofft aber, „dass die ÖVP letztlich mitkann“. Die von Berger und ÖVP-Familienministerin Andrea Kdolsky koordinierten Arbeitsgruppen zum Familienrecht werden ihre Vorschläge „spätestens“ Anfang Jänner vorlegen. Das Familienrechtspaket soll neben den Lebenspartnerschaften für Homosexuelle u.a. auch Regelungen für Patchwork-Familien und einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt bringen.

Als weitere Justiz-Schwerpunkte des nächsten Jahres nannte Berger Gruppenklage, Bauträgervertragsrecht, die Privatkonkurs-Reform, eine StGB-Novelle zu Rassismus und Diskriminierung (Folter- und Verhetzungstatbestand, Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses) sowie ein Antiterrorismus-Maßnahmenpaket. Letzteres soll neben Regelungen zur Online-Fahndung auch verbesserten Rechtsschutz bringen. Berger will die Rechtsschutzbeauftragten „reformieren“; außerdem soll die erweiterte Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof gesetzlich verankert werden.

In Instrumenten wie der erweiterten Grundrechtsbeschwerde sowie in dem in der zweiten Phase der Verfassungsreform jetzt auszuarbeitenden Grundrechtskatalog sieht Berger eine Antwort auf die Kritik der Österreichischen Liga für Menschenrechte, wonach die Grundrechte unter der Großen Koalition stärker gefährdet sind als unter Schwarz-Blau. Dieser Grundrechtskatalog sollte einem „sehr hohen Anspruch“ und international vergleichbaren Standards genügen, meinte Berger. Sie „erwarte“ überdies, dass diese zweite Phase der Verfassungsreform umfassend in Begutachtung geht und ausreichend diskutiert wird, sagte die Ministerin – angesprochen darauf, dass die aktuellen Verfassungsänderungen (u.a. zum Asylgerichtshof) ohne Begutachtung durchgepeitscht wurden.

Zufrieden zeigte sich Berger mit ihren ersten elf Monaten Amtszeit: „Wir haben unser Bestes getan, um einen gewissen Reformstau in der Justizpolitik in den letzten Jahren aufzulösen.“ Außerdem sei es gelungen, das Justizressort „ein bisschen aus dem Mauerblümchendasein zu holen“. Mit u.a. dem Haftentlastungspaket, den Antikorruptionsmaßnahmen, der Vorbereitung der Vorverfahrensreform sowie der Einrichtung der Ombudsstellen und in Summe elf geänderten Bundesgesetzen sei „schon ein sehr großer Teil des Regierungsprogramms erfüllt“.

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