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Überfälle nach Bank-Behebungen

Elf Jahre Haft hat ein 50-jähriger Rumäne im Juni für brutale Überfälle auf Pensionisten bekommen, die er nach Bank-Behebungen im Stiegenhaus ausgeraubt hatte.

Das war dem Angeklagten zu viel erschienen, doch das Oberlandesgericht Wien gab am Montag seinem Berufungsantrag nicht statt. Neben den spezial- führte der Dreiersenat im Justizpalast auch generalpräventive Gründe für die Bestätigung der nunmehr rechtskräftigen Haftstrafe ins Treffen.

Der 50-Jährige war im Juni wegen schweren Raubes in drei Fällen vor einem Schwursenat im Wiener Landesgericht angeklagt: Der Mann hatte sich auf sogenannte Bankanschluss-Delikte spezialisiert. Er beobachtete Pensionisten beim Geldabheben, heftete sich an ihre Fersen, verfolgte sie bis in ihre Wohnhäuser und schlug dann mit Gewalt zu. Eine 73-jährige Witwe steckte am 27. September 2006 in Wien-Landstraße derart heftige Schläge auf den Kopf ein, dass sie eine Gehirnblutung erlitt.

Wie die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich ausführte, waren die Faustschläge mit Sicherheit kausal für die schwerwiegenden Verletzungen. Der Täter hatte sein Opfer in einer „Erste“-Filiale ins Auge gefasst. Er folgte ihr bis vor ihre Haustür und sprach die 73-Jährige dann zum Schein an, indem er mit einem Stadtplan in der Hand nach dem Stephansplatz fragte. Die Frau blieb stehen, worauf er sofort nach ihrer Handtasche griff. Die Pensionistin wehrte sich, der Räuber schlug sie darauf kurzerhand bewusstlos. Beute: 1.500 Euro.

In zwei weiteren Fällen ging der 50-Jährige ähnlich brutal vor:
Einer 85-Jährigen versetzte er auf der Wieden einen heftigen Stoß und nahm ihr die Handtasche mit 1.000 Euro weg. Einem Rentner donnerte er die Faust mitten ins Gesicht, worauf dieser zu Boden stürzte. Aus der Innentasche seines Sakkos nahm der Räuber ein Kuvert mit 1.200 Euro an sich.

„Es muss und soll sich herumsprechen“, dass solche Straftaten entsprechend geahndet würden, führte der OLG-Senat in seiner Begründung aus. Zudem habe sich der Angeklagte erst unter der erdrückenden Beweislast in der Hauptverhandlung zu einem umfassenden Geständnis entschlossen. Zudem sei es die „größte Perfidie“ gewesen, die Hilfsbereitschaft der Opfer mit dem Stadtplan und der Frage nach dem Stephansplatz auszunützen.

Der 50-Jährige hatte zuvor um ein milderes Urteil gebeten: Er habe eine Frau und fünf Kinder in Rumänien. „Geben sie mir ein Aufenthaltsverbot, aber bitte reduzieren sie die Strafe“, lautete sein fruchtloser Appell an die Richter.

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