Während Erwachsene die Wahl haben, ob sie in der Raucher- oder Nichtraucherzone eines Lokals Platz nehmen, haben Kinder diese Wahl nicht, hieß es weiter. “Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ist für uns daher auch eine Frage des Kinderschutzes. Kinder brauchen eine Vertretung und eine Stimme, wenn es um ihre Gesundheit und ihre Interessen geht. Ihr Wohl muss ein vorrangiges politisches Anliegen sein. Eine rauchfreie Umgebung zumindest in geschlossenen Räumen sollte für ein gesundes Aufwachsen daher als Kinderrecht jedenfalls gewährleistet sein”, sagte Kinderliga-Präsident Klaus Vavrik.
Hanns Moshammer vom Institut für Umwelthygiene der MedUni Wien, rief am Donnerstag im Gespräch mit der APA außerdem in Erinnerung, dass auch in abgetrennten Nichtraucherbereichen von Lokalen erhöhte Gesundheitsgefährdung besteht. Gibt es in einem Betrieb Raucher- und Nichtraucherräume, dann ist die Feinstaubbelastung im Nichtraucherbereich durchschnittlich sieben Mal höher als in reinen Nichtraucherlokalen, so der Experte zu einer von 2010 bis 2011 in 88 Wiener Lokalen durchgeführten Untersuchung.
Theoretisch ist eine gute Trennung möglich, aber nur mit hohem Aufwand, erläuterte Moshammer. In einigen Lokalen sind in Teilen der abgetrennten Nichtraucherbereiche fast die gleichen Feinstaub-Spitzenwerte wie im Raucherraum gemessen worden. Der Umweltmediziner hält das Modell mit abgetrennten Bereichen daher nicht für praktikabel. In Nichtraucherräumen war die Feinstaubbelastung laut der Studie im Durchschnitt sogar fünf bis zehn Mal höher als im Straßenverkehr.