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Bei Suche nach "Horror Hans" geholfen: Prozess wegen Amtsmissbrauchs endete mit Freispruch

Der Mann muss sich wegen des Abrufs von Daten eines Flüchtigen vor Gericht verantworten.
Der Mann muss sich wegen des Abrufs von Daten eines Flüchtigen vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Weil er bei der Suche nach einem gefährlichen, aus der Sonderstrafanstalt Göllersdorf im Bezirk Hollabrunn geflüchteten Psychopathen helfen wollte, musste sich ein Wiener Justizwachebeamter am Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten. Nach kurzer Beratung fällte das Schöffengericht zur Erleichterung des Angeklagten einen glatten Freispruch.
Attacke auf Wachmann
Häftling flüchtig
"Horror Hans" weiter abgängig
Anklage wegen Amtsmissbrauchs
Zweiter Beamter vor Gericht

Ein Wiener Justizwachebeamter musste sich am Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten, weil er bei der Suche nach einem aus dem Zuständigkeitsbereich der Sonderstrafanstalt Göllersdorf geflüchteten Psychopathen helfen wollte. Dem Mann wurde vorgeworfen, im Vollzugsinformationssystem (IVV) die Daten des Flüchtigen abgerufen zu haben, der als “Horror-Hans” für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Justizwachebeamter hielt in Öffis nach “Horror Hans” Ausschau

Richter Thomas Kreuter hat den Justizwachebeamten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Der Bild-Abruf sei nicht aus dienstlichem Interesse geschehen, so die Anklage.Der Inspektor hatte im Juni 2016 von der Anstaltspsychiaterin der JA Josefstadt erfahren, dass dem sogenannten “Horror-Hans” aus der Justizanstalt Göllersdorf die Flucht gelungen war. Dieser war dem Beamten und seinen Kollegen u.a. deswegen ein Begriff, da er 2010 bei einer versuchten Geiselnahme in der Josefstadt einen Justizwachebeamten schwer verletzt hatte. Dieser Fall wurde seitdem in der Ausbildung immer wieder aufgearbeitet.

Der junge Mann nutzte daher seine Zugriffsmöglichkeit auf das IVV, in der die Daten aller Häftlinge enthalten sind, um das Bild des geflüchteten Psychopathen abzurufen. Auf seinem Weg mit den Öffis zu und aus der Arbeit, er wohnt in Wiener Neustadt, könne ihm dieser ja über den Weg laufen. “Ich habe da schon öfter ehemalige Insassen gesehen”, meinte der Angeklagte. “Jetzt bin ich mit der IVV auch ein bissi vertraut”, sagte der Richter. “Sie werden da auch hingewiesen, dass dies kein Freizeitroman für die Dienstpause ist. … Aber Sie haben das in der Gesamtheit als Anliegen und Aufgabe gesehen.”

Schöffengericht sprach Angeklagten frei

Nach kurzer Beratung fällte das Schöffengericht zur Erleichterung des Angeklagten und der zahlreichen Personalvertreter im Publikum einen glatten Freispruch. “Es gibt wenig, was man an der Verantwortung des Justizwachebeamten nicht glauben könne”, meinte Kreuter in seiner Begründung. Justizwachebeamte hätten die Verantwortung für all jene Menschen, die zu verwahren sind. Also sei die Abfrage im dienstlichen Interesse gewesen – und selbst wenn nicht, wäre dem Angeklagten nicht zu beweisen, dass er das gewusst habe. “Und wenn der Geflüchtete tatsächlich mithilfe des Inspektors geschnappt worden wäre, wäre er das Aushängeschild eines Beamten, der über den Tellerrand blickt.”

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, weshalb der Freispruch noch nicht rechtskräftig ist. Das mag auch dem Umstand geschuldet sein, dass bereits an diesem Freitag in genau der gleichen Causa gegen einen weiteren Justizwachbeamten wegen Amtsmissbrauchs verhandelt wird. Auch dieser hatte das Bild des “Horror-Hans” abgefragt, um diesen erkennen zu können. Die Leiche des Geflüchteten wurde übrigens wenige Tage später gefunden.

(APA/Red)

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