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Bei Kennzeichenwechsel nicht übertragbar: Die Macke der digitalen Vignette

©Asfinag,VOL.AT/Mayer
Wer eine digitale Vignette besitzt und sein Auto verkaufen möchte, muss aufpassen: Die Vignette ist kennzeichengebunden und somit nicht übertragbar.
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Die digitale Vignette bringt für Autofahrer einige Vorteile: Es ist kein Aufkleben auf die Scheibe mehr nötig, auch das nervige Wegkratzen fällt weg. Zudem kann man sie rund um die Uhr im Webshop und über die ASFINAG-App kaufen. Auch die Kennzeichengebundenheit bringt Vorteile: "Die Vignette hängt am Kennzeichen und geht dann beim Fahrzeugwechsel, wenn man das Kennzeichen mitnimmt, auch mit", erklärt Jürgen Wagner vom ÖAMTC Vorarlberg. Dies sei auch ein Riesenvorteil für Wechselkennzeichenbesitzer, diese können die selbe Vignette für bis zu drei Fahrzeuge nutzen. Doch genau diese Gebundenheit an das Kennzeichen kann mitunter zum Problem werden. Wer sein Auto verkaufen möchte, muss aufpassen: Die Vignette ist nicht auf ein neues Kennzeichen übertragbar.

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Die digitale Vignette ist bei Kennzeichenwechsel unübertragbar. Quelle: VOL.AT/Mayer

Sechsmonatige Sperre möglich

Das könne vor allem dann passieren, wenn man das Fahrzeug nicht Zug um Zug ummelde, sprich zuerst das alte ab- und dann gleich das neue anmelde, so Wagner. "Wenn da dazwischen eine Lücke ist, dann entsteht ein Unterbruch und man bekommt ein neues Kennzeichen zugewiesen - ob man will oder nicht", gibt der ÖAMTC-Experte zu verstehen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, das Kennzeichen bei Abmeldung des Autos für sechs Monate sperren zu lassen. Wird in diesem Zeitraum ein neues Fahrzeug angemeldet, gilt die digitale Vignette weiter. Nach Ablauf der Sperre bleibt der Besitzer der Vignette jedoch auf den Kosten sitzen und muss eine neue kaufen. Das Fahrzeug samt Vignette an einen eventuellen Nachbesitzer weiterzuverkaufen sei nicht möglich: "Das Kennzeichen kann man nicht mitverkaufen, die digitale Vignette wird ungültig", so Wagner.

Asfinag "absolut unflexibel"

Es gibt durchaus Ausnahmen, in denen eine Ummeldung der digitalen Vignette auf ein neues Kennzeichen möglich ist. Das ist etwa der Umzug in einen anderen Bezirk, eine Bezirkszusammenlegung, der Diebstahl des Fahrzeuges, ein Kennzeichendiebstahl oder -verlust oder ein Totalschaden. "In all diesen Situationen kann man die digitale Vignette auf das neue Kennzeichen umschreiben und ausgerechnet in dem Fall, der sehr oft vorkommt - nämlich wenn man ein neues Auto kauft mit einem neuen Kennzeichen - kann man die Vignette nicht umschreiben", verdeutlicht Wagner gegenüber VOL.AT. Hier sei die Asfinag "absolut unflexibel", auch auf Anfrage melde sie nur der Aufwand sei zu groß. Für Jürgen Wagner und den ÖAMTC Vorarlberg ist dies nicht nachvollziehbar.

(Red.)

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