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Behindertengesetz in Salzburg wird erneuert

Das Behindertengesetz in Salzburg wird novelliert.
Das Behindertengesetz in Salzburg wird novelliert. ©Bilderbox
Das Salzburger Behindertengesetz wird erneuert. Die Novelle des Gesetzes ist ab sofort auf der Landes-Website unter www.salzburg.gv.at/landesrecht zur Begutachtung abzurufen. Ein Etappenerfolg für Sozialreferent Landesrat Heinrich Schellhorn.

“Seit Jahren wurde an einem neuen Salzburger Behindertengesetz, das noch aus dem Jahr 1981 stammt, gearbeitet. Die vorige Landesregierung hatte zwar einen großangelegten Beteiligungsprozess gestartet, leider wurde das Vorhaben damals nicht umgesetzt. Mit dieser Novelle können nun einige wichtige Änderungen gesetzlich verankert werden, etwa eine Fachaufsicht oder der Inklusionsbeirat. Denn im Bereich Leistungen für Menschen mit Behinderungen besteht großer Nachholbedarf”, so Sozialreferent Schellhorn am Mittwoch in einer Aussendung. Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf können bis 31. März abgegeben werden.

Wie groß der Nachholbedarf ist, zeigt etwa das Beispiel der Fachaufsicht. In Wohnhäusern für Senioren und in der Kinder- und Jugendhilfe gibt es diese gesetzliche Fachaufsicht, die die Einhaltung der Standards kontrolliert, schon lange. Im Bereich Menschen mit Behinderungen bisher jedoch noch nicht.

Zahlreiche Verbesserungen vorgesehen

  • Die Durchführung von Pilotprojekten wird möglich, wie beispielsweise die “Persönliche Assistenz”, teilbetreutes Wohnen sowie Stützpunktwohnen.
  • Ein “Inklusionsbeirat” wird gesetzlich verankert.
  • Eine Vereinfachung des Krankenversicherungsschutzes für Menschen mit Behinderungen ist vorgesehen.
  • Das Planungsprinzip wird gesetzlich verankert.
  • Eine Anpassungsautomatik (Valorisierung) der Leistungsentgelte an die Partner des Landes, die sozialen Träger der “Behindertenhilfe” ist vorgesehen.

Novelle als Etappenerfolg

Der Sozialreferent bezeichnet diese Novelle als Etappenerfolg. Ein neues Gesetz wäre sein angestrebtes, “längst überfälliges” Ziel gewesen. Schellhorn: “Aber es wäre nicht sinnvoll, ein komplett neues Gesetz zu erarbeiten, wenn sicher ist, dass die Partner in der Kostentragung nicht zustimmen. Mein Stil ist hierbei eine Schritt-für-Schritt-Politik – nur so kommt man sicher zum Erfolg. Wichtig ist, dass fundamentale Dinge durchgesetzt werden. Es bringt nichts, durch zu große Vorhaben das Gesamtpaket in Gefahr zu bringen. Notwendige und dringende Verbesserungen umzusetzen und nicht zu gefährden, stand nun im Fokus, auch wenn der eigene Anspruch ein anderer ist.”

Rückmeldungen aus der Bevölkerung erbeten

“Die angekündigte Novelle ist in Begutachtung. Jede und jeder kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Das ist eine Möglichkeit, Demokratie zu leben. Ich lade daher alle dazu ein – ob Privatperson, Verein, Selbstvertreterin oder Selbstvertreter, Angehörige – die Novelle zu lesen und der Landesregierung eine Rückmeldung zu geben”, so der Sozialreferent.

Stellungnahmen sind an die E-Mail-Adresse: Begutachtung@salzburg.gv.at zu senden.

Ende März werden die gesammelten Stellungnahmen von der Abteilung Soziales ausgewertet und sofern möglich berücksichtigt sowie eingearbeitet. Schellhorn will die Novelle dem Landtag so schnell wie möglich vorlegen, damit diese noch vor der Sommerpause beschlossen werden kann. Über die Eckpunkte des Gesetzes informierten Landesrat Schellhorn und die Abteilung Soziales die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter bereits im Herbst 2015 bei zwei Veranstaltungen. Die Workshops wurden in leichter Sprache abgehalten und es gab zusätzlich unterstützte Kommunikation in Form von Bildzusammenfassungen

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