AA

Behinderte Frauen missbraucht

Vor zwölf Jahren, als Wolfgang A. wegen Vergewaltigung vor Gericht stand, warnte der Gerichtspsychiater Heinrich Pfolz vor der Gefährlichkeit des Mannes, jetzt schlug er wieder zu.

Eindringlich empfahl der Psychiater, ihn im Falle eines Schuldspruchs zu therapieren. A. wurde verurteilt, eine Behandlung lehnte er allerdings entschieden ab. In weiterer Folge wurde er noch zwei Mal als Sittlichkeitsverbrecher verurteilt, neuerlich verweigerte er jedwede Therapie. Am Freitag, verhängte ein Schöffensenat über den inzwischen 35-jährigen Mann drei Jahre unbedingte Haft: Er hatte mehrere geistig behinderte Frauen missbraucht.

Seine Opfer lernte Wolfgang A. im Otto-Wagner-Spital in Wien-Penzing kennen, wo diese als Patientinnen behandelt wurden. Vor Gericht behauptete er, dort zunächst eine Bekannte besucht zu haben. „Dann hat er gemerkt, dass sich die Frauen für ihn interessieren. Darum ist er dort geblieben“, sagte sein Verteidiger.

Gezielt Opfer gesucht

Der Schöffensenat (Vorsitz: Martina Krainz) sah das anders. „Er hat sich diesmal gezielt Opfer gesucht, bei denen es leicht geht“, meinte die Richterin. Bewusst habe der Täter geistig Behinderte angesprochen, „weil bei ihnen keine Gegenwehr zu erwarten war, wenn er sich ihnen genähert hat“.

Aufgeflogen war der Fall Mitte Dezember 2003, nachdem eine Patientin des Pavillon zehn tagelang abgängig gewesen war. Bei ihrer Rückkehr erwähnte sie einen Wolfgang und was dieser mit ihr am Wochenende gemacht habe. Das Spital erstattete sofort Anzeige.

Immer mehr Opfer ausgeforscht

Im Zuge weiterer Erhebungen konnten immer mehr Opfer und schließlich auch der einschlägig vorbestrafte Täter ausgeforscht werden. Von elf missbrauchten Frauen war bei seiner Festnahme die Rede, die Wolfgang A. zum Teil in sein Häuschen im Weinviertel mitgenommen hatte. Dort fanden die Kriminalisten auch ein Tagebuch, in dem der Mann die Vornamen der Opfer und die Dauer der Treffen notiert hatte.

Angeklagt wurden letztlich nur zwei Fälle, in denen die Beweislage eindeutig war. „Die geistige Verfassung der anderen Frauen hat es sehr schwierig gemacht, mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit einen Schuldnachweis zu erbringen“, erläuterte die zuständige Staatsanwältin.


„Die Frauen habe ich immer gefragt, ob sie mitgehen möchten“, verantwortete sich der Angeklagte. Ihre Behinderung habe er nicht erkannt. Er sei außerdem „nicht deppert“, weswegen er sich neuerlich gegen den Vorschlag des Gerichtspsychiaters aussprach, therapiert zu werden: „Wenn schon, will ich in ein normales Gefängnis. Alles andere wäre eine unnötige Anhaltung über Jahre hinaus. Das bringt nix!“

Urteil nicht rechtskräftig

Laut Psychiater leidet Wolfgang A. an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Zurechnungsfähigkeit sei aber gegeben, betonte der Sachverständige Heinrich Pfolz. Im Hinblick auf die „höchst ungünstige Zukunftsprognose“ trat er entschieden für die Unterbringung des Mannes in einer Sonderstrafanstalt ein.

Dem kam das Gericht auch nach. Wolfgang A. muss seine Haftstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbüßen. Sollte er nach seiner Strafe nicht als geheilt angesehen werden, kann er bis zum „Greifen“ der Therapie länger angehalten werden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Wolfgang A. erbat Bedenkzeit.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Behinderte Frauen missbraucht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen