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Begutachtung bringt Kritik an Bundesamt für Asyl

Das geplante Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen findet nicht überall Gefallen. In der Begutachtungsfrist ist jede Menge Kritik am Entwurf des Innenministeriums zusammengekommen. Bemängelt wird etwa, dass die Kompetenzen erst nicht zusammengeführt werden, da etwa die Beschäftigungsbewilligungen nicht umfasst sind.


Gleichzeitig stört es die Hilfsorganisationen, dass mit der Behördenreform auch Verschärfungen für Fremde beschlossen werden, beispielsweise verstärkte Kontrollmöglichkeiten bei Personen, die in der Grundversorgung für Asylwerber sind. So beklagt “Amnesty International”, dass die Exekutive zum Betreten von Grundstücken, Räumen, Betriebsstätten, Arbeitsstellen und Fahrzeugen berechtigt wird, wenn dies notwendig ist, um Fremde, die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, einer Überprüfung an Ort und Stelle zu unterziehen. Da diese Bestimmung nicht einmal an einen Verdacht gebunden ist, sieht “Amnesty” den Passus als überschießend, das UNHCR als unverhältnismäßig. Das Land Wien lehnt diese “Verschlechterung” zum Ist-Zustand ab, Niederösterreich zweifelt, ob hier überhaupt die Bundesorgane zuständig sind, da es sich bei der Grundversorgung um eine Ländermaterie handelt.

Ferner kritisiert “Amnesty”, dass Asylanträge von EU-Bürgern grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen) als unzulässig zurückzuweisen sein sollen. Damit verstoße Österreich gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Auch das UNHCR sieht diese Bestimmung nicht durch die Genfer Konvention gedeckt.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat interpretiert es weiters als “menschenrechtlich bedenklich”, dass auch Durchsuchungs- und Festnahmemöglichkeiten von Asylsuchenden verschärft werden. Konkret geht es darum, dass diese ohne vorherige Aufforderung durchsucht werden könnten.

Das Bundesamt wird möglichst ab 2014 de facto für alles zuständig sein, was mit Aufenthalt im Asylbereich zu tun hat, auch für das sogenannte Bleiberecht, das jene gute integrierten Zuwanderer erhalten können, die im Asylverfahren gescheitert sind. Allerdings umfasst das Bundesamt bei weitem nicht den gesamten Fremdenbereich. Denn das gesamte Feld der Ausländerbeschäftigung wird ausgeklammert, damit auch die Rot-Weiß-Rot-Card, wo die Bezirkshauptmannschaften ihre Zuständigkeit behalten. Ebenfalls nicht in die Kompetenz des Bundesamts fallen Grenzkontrollen, die Durchführung von Abschiebungen sowie Polizeianhaltezentren, also Schubhaft.

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