AA

Bebauungszwang ist das Grundübel

Die Fußacherin Doris Salzmann hatte einen langen Atem: Mit ihrem Rechtsanwalt Dr. Weh brachte sie beim EUGH die Genehmigungspflicht beim Grundstückskauf zu Fall.

Wie die „VN“ ausführlich berichteten, bringt die Entscheidung der Europäischen Höchstrichter den Landesgesetzgeber ins Schwitzen:

Das vorgeschaltete Genehmigungsverfahren beim Kauf von Baugrundstücken widerspricht dem EU-Recht. Die bisherige Praxis: Wer ein unbebautes Grundstück erwirbt, hat dies bei der Grundverkehrs-Landeskommission genehmigen zu lassen. Diese hört zunächst die Ortskommission an. Dem Käufer wird dann vorgeschrieben, innerhalb welcher Zeit gebaut werden muss. „Diese Frist wird je nach Gutdünken festgelegt, das können drei Jahre genauso sein wie sieben Jahre“, so Dr. Wilfried Ludwig Weh, der sich seit mehr als 20 Jahren mit dem Vorarlberger Grundverkehr befasst. Dass die Spruchpraxis für viel Ärger sorgt, zeigt der häufige Gang in die nächste Instanz, das ist der Unabhängige Verwaltungssenat. Weh spricht von 50 bis 100 Fällen pro Jahr.

Inakzeptabel

Die Landeskommission ist bei der Agrarbezirksbehörde angesiedelt, deshalb fällt der Grundverkehr in das Ressort von Agrarlandesrat Erich Schwärzler. Dieser kündigte bekanntlich an, dass als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes das Genehmigungsverfahren durch eine „Erklärung“ ersetzt wird – ähnlich wie beim Kauf von bebauten Grundstücken. Der Käufer muss lediglich versichern, dass er keine Ferienwohnung beabsichtigt. Dr. Weh: „Selbst das Erklärungsmodell ist inakzeptabel.“ Er hält den Bebauungszwang generell für höchst fragwürdig: „Wir haben keine Knappheit an Bauland. Es ist doppelt so viel Bauland gewidmet, als bebaut. Durch das Vorarlberger Grundverkehrsgesetz wird die Baulandmobilität behindert.“

Wie er den gefürchteten „Großgrundbesitz“ unterbinden würde? „Das kann über die Raumplanung oder die Besteuerung geschehen.“

Die Kommissionen

Die Grundverkehrs-Ortskommission setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen: dem Bürgermeister, einem Gemeindevertreter und zwei Landwirten. Beim „Verkehr“ von landwirtschaftlichem Boden ist diese Kommission Entscheidungsinstanz, wenn es um Baugrundstücke geht, hat sie „Stellungnahmerecht“.

Die Grundverkehrs-Landeskommission ist bei der Agrarbezirksbehörde angesiedelt und steht seit Mitte Mai unter dem Vorsitz des Juristen Dr. Klaus Nigsch. Er folgte Dr. Wilfried Fessler nach, der in Pension ging.

Beisitzer (Stand Ende 2002):

Für „Grünland“: Helmut Birnbaumer (AK), Dr. Werner Fellner (WK), Bgm. Ing. Werner Schneider (für die Gemeinden), Franz Pichler, Michael Peter und Richard Lins (für die Landwirte)

Für Bauland: Helmut Birnbaumer, Dr. Werner Fellner, Franz Pichler und Bgm. Ing. Werner Schneider

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Bebauungszwang ist das Grundübel
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.