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Bataillonskommandant wegen Amtsmissbrauchs in Salzburg vor Gericht

Der Bataillonskommandant musste sich am Dienstag wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten.
Der Bataillonskommandant musste sich am Dienstag wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten. ©Neumayr
Einem Bataillonskommandanten ist am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Er soll es unterlassen haben, einen Soldaten wegen dessen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz anzuzeigen. Der Angeklagte sagte, er habe von einer rechtsextremen Gesinnung des Soldaten gewusst, wegen großen "Arbeitsanfalles" aber keine Anzeige erstattet.


Er sei damals überfordert gewesen und habe am Ende des Tages die Anzeige vermutlich vergessen, rechtfertigte sich der Beschuldigte, der eingestand, dass er eine Anzeige hätte einbringen müssen.

Kommandant: “Habe unzählige Anzeigen erstattet”

In der Kompanie sei es “drunter und drüber” gegangen, es sei auch zu Raufhandel gekommen. “Ich habe unzählige Strafanzeigen erstattet, auch Disziplinarverfahren”, sagte der Angeklagte zum Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richter Günther Nocker.

Staatsanwalt Mathias Haidinger hatte den Beschuldigten zuvor damit konfrontiert, dass er als Beamter des österreichischen Bundesheeres und Disziplinarvorgesetzter des Soldaten es bewusst unterlassen habe, entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung eine Anzeige einzubringen.

Berufssoldat mit Hitler-Gruß salutiert

Beim “Corpus Delicti” handelt es sich um einen Berufssoldaten, der in einer Kaserne und bei einem Katastropheneinsatz mehrmals mit dem Hitler-Gruß salutiert haben soll und deshalb im Dezember 2015 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten nach dem Verbotsgesetz (Paragraf 3g) nicht rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Unteroffizier hatte bei dem Prozess in Salzburg seine Unschuld beteuert. Er meinte, die Anschuldigungen seien eine Retourkutsche von einigen seiner Kollegen gewesen.

Der Prozess wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt.

(APA)

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