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Bakary J.: Schubhaft aufgehoben

Der angeblich von mehreren Wiener Polizisten misshandelte Schubhäftling Bakary J. befindet sich seit Montagabend auf freiem Fuß. Er hätte am 7. April abgeschoben werden sollen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat einer von seinem Anwalt Wilfried Embacher eingebrachten Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung der Schubhaft stattgegeben und diese mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der 33-Jährige Gambier, der mit einer Wienerin verheiratet ist, hält sich derzeit bei seiner Familie auf, teilte Embacher am Mittwochnachmittag im Gespräch mit der APA mit.

Bakary J. hätte am 7. April 2006 in seine Heimat abgeschoben werden sollen, nachdem er nach dem Suchtmittelgesetz wegen Drogenbesitzes verurteilt worden war. Der Pilot einer belgischen Linienmaschine weigerte sich allerdings, ihn mitzunehmen, nachdem der Afrikaner einer Flugbegleiterin in Wien-Schwechat mitgeteilt hatte, er sei nicht freiwillig hier. Daraufhin sollen ihn die mit der Abschiebung betrauten WEGA-Beamten in eine Lagerhalle am Handelskai gebracht und dort misshandelt und mit dem Umbringen bedroht haben.

Die Polizisten müssen sich demnächst wegen Quälens eines Gefangenen vor Gericht verantworten – die Verhandlung wurde just auf den 30. und 31. August festgelegt. Zeitgleich findet im Wiener Landesgericht der Prozess gegen den suspendierten Leiter der Wiener Kriminalpolizei, Ernst Geiger, statt, dem Amtsmissbrauch vorgeworfen wird. Er soll einem Bekannten eine bevorstehende Razzia verraten haben.

Obwohl Bakary J. in Folge der mittlerweile von einem gerichtsmedizinischen Gutachten belegten erlittenen Verletzungen an einer massiven Traumatisierung leiden soll, wurde er nach Bekanntwerden der gegen die Polizei gerichteten Vorwürfe Ende April neuerlich in Schubhaft genommen. Es fand sich sogar eine Ärztin, die aus medizinischer Sicht seine Abschiebung befürwortete. Die Justiz hatte allerdings garantiert, dass diese bis zur Erledigung des Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten nicht stattfinden wird.

Die Bemühungen des Rechtsvertreters von Bakary J., den Mann auf freien Fuß zu bekommen, weil nach Ansicht Embachers die Schubhaft nicht mehr gerechtfertigt war, scheiterten vorerst. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) für Niederösterreich wies einen Enthaftungsantrag zurück. Erst der VwGH hielt die weitere Anhaltung für nicht mehr nötig und erkannte dem entsprechenden Bescheid eine aufschiebende Wirkung zu.

Der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Wiener Rechtsanwalt befürchtet allerdings, dass Bakary J. nach Abschluss des Verfahrens gegen die Polizisten die neuerliche Abschiebung droht. „Dem Mann sollte jedoch umfassende Wiedergutmachung gewährt werden. Mit seiner Zeugenaussage in dem Strafverfahren ist es nicht getan. Aus meiner Sicht wäre auf jeden Fall abzuwarten, ob er sich zur prozessualen Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche entschließt“, sagte Embacher. Bis dahin sollte dem angeblichen Misshandlungsopfer der Aufenthalt in Österreich garantiert werden.

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