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Bakary-J.-Schläger wieder im Dienst

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Die vier WEGA-Beamten, die im August wegen Misshandlung des Schubhäftlings Bakary J. in einer Lagerhalle in Leopoldstadt zu bedingter Haft verurteilt worden sind, dürfen wieder (Innen-)Dienst machen.

Sie erhielten am Freitag von der Disziplinarkommission der Wiener Polizei Geldstrafen. Ihre Suspendierung wurde aufgehoben. Der Entscheid ist aber noch nicht rechtkräftig, da sowohl der Disziplinaranwalt auf Anweisung des Innenministeriums als auch die Verteidigung der Beamten berufen haben. Das teilten die Wiener Polizei sowie ein Sprecher des Innenministeriums am Samstag mit. Jetzt geht das Verfahren an die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt.

Für die Beamten, die Bakary J. verprügelt und schwer verletzt hatten, hatte es in dem Gerichtsprozess in drei Fällen jeweils acht Monate bedingter Haftstrafe gesetzt, für den vierten Polizisten sechs Monate bedingt. Das Opfer erhielt weiters 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil wurde von österreichischen Menschenrechtsaktivisten – so zum Beispiel von amnesty international (ai) – heftig kritisiert. In der Folge kam es zu dem Disziplinarverfahren gegen die Beamten, in dem am Freitag der erste Entscheid getroffen wurde.

Drei der Beamten bekamen eine Geldstrafe zu je fünf Monatsbezügen, der vierte eine in der Höhe von einem Monatsbezug. „Gleichzeitig erfolgte die Aufhebung der Suspendierung. Da der Disziplinaranwalt, der im Rahmen des Verfahrens für Entlassungen der Beamten plädiert hatte, nun gegen das Erkenntnis berufen hat, muss die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt entscheiden. Die Beamten werden auf Grund der aufgehobenen Suspendierung durch das Landespolizeikommando Wien ab sofort im Innendienst und ohne Kontakt mit Parteien verwendet“, hieß es in einer Aussendung der Wiener Polizei.

Generalmajor Karl Mahrer, Landespolizeikommandant-Stellvertreter für Wien, ergänzte dazu gegenüber der APA: „Für uns sind die Vorfälle nicht zu tolerieren. Wir wollen nicht, dass die Beamten dienstlich in Kontakt mit Bürgern kommen. Das ist auf Grund der Schwere der Ereignisse nicht zu verantworten. Deshalb werden die Beamten in den Innendienst versetzt.“

Gegen den Entscheid gibt es insgesamt zwei Berufungen. Mag. Michael Kloibmüller vom Innenministerium: „Der Disziplinaranwalt hat auf Anweisung des Innenministeriums berufen. Dasselbe hat aber auch die Verteidigung der Beamten getan. Die Entscheidung ist noch nicht zugestellt. Danach aber geht das Verfahren an die mit drei Juristen besetzte Disziplinaroberkommission am Bundeskanzleramt. Mit einer Entscheidung ist in etwa binnen zwei Monaten zu rechnen.“ In dritter Instanz könnte dann auch noch der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden.

Die Wiener Exekutive äußerte sich am Samstag in ihrer Aussendung distanziert: „Die Wiener Polizei hat das Erkenntnis der unabhängigen Disziplinarkommission zur Kenntnis zu nehmen, jedoch unmittelbar nach dem Bekanntwerden des damaligen Vorfalles mehrfach betont, dass solche Übergriffe nicht geduldet werden.“ Die Entscheidung zur Versetzung der Beamten in den Innendienst nach der Aufhebung der Suspendierung sei „zur Sicherstellung des Vertrauens der Bevölkerung getroffen“ worden und bedeute auch eine „Schutzmaßnahme für tausende Beamte anzusehen, die unter schwierigsten Bedingungen rund um die Uhr und unbeanstandet für die Sicherheit der Bevölkerung arbeiten.“

Rechtsanwalt bedauert “Verniedlichung”

Ein Rechtsanwalt des von vier WEGA-Beamten schwer misshandelten Schubhäftlings Bakary J. hat am Samstag Kritik an der Entscheidung der Disziplinarkommission geübt, die Dienst-Suspendierung der vier Beamten aufzuheben.

„Das ist eine Verharmlosung des Vorfalls“, erklärte Wilfried Embacher Samstag Abend gegenüber der APA. Schließlich werde von so einer Kommission beurteilt, ob ein Beamter „tragbar oder untragbar“ sei. Es stelle sich die Frage, nach welchen Maßstäben in diesem Fall gemessen werde.

Die Entscheidung sei eine Fortsetzung der Verniedlichungen, die schon in den „bedingten Haftstrafen“ ihren Ausdruck gefunden hätten. Das mache schon fast den Eindruck der Geringfügigkeit, bedauerte Embacher. Auch Innenministerin Liese Prokop (V) habe sich bisher zu keiner Entschuldigung durchgerungen. Dabei handle es sich um einen „Folterfall“.

Wiener FP verteidigt Polizisten – “Menschenjagd”?

Der Urteilsspruch der Disziplinarkommission wäre zur Kenntnis zu nehmen. Die vier WEGA-Beamten seien für ihre Fehler bereits gerichtlich verurteilt worden, nunmehr dürfe die Menschenjagd nicht von politischer Seite weitergeführt werden, erklärte am Sonntag der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, Hans-Jörg Jenewein, angesichts der laufenden Diskussion rund um den Urteilsspruch der Disziplinarkommission der Wiener Polizei in einer Aussendung.

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