Die Verhandlung war im November des Vorjahres abgeschlossen worden, das Urteil erging nun schriftlich und liegt der APA vor. Demnach bestätigte das Gericht, dass die von der Finanzprokuratur geleistete Zahlung über 110.000 Euro alle finanziellen Ansprüche abgegolten seien. Gleichzeitig bestätigte der Senat aber den Anspruch von Bakary J. auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro, der in der bereits geleisteten Zahlung bereits inkludiert ist. Neben der zusätzlichen Entschädigung wies das Gericht auch die geforderte monatliche Rente von 1.000 Euro sowie das Feststellungsbegehren zurück, wonach die Republik auch für alle zukünftigen Schäden aufkommen müsse.
Bakary J.’s Rechtsvertreter Nikolaus Rast war am Dienstagabend für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Insider hatten einen Spruch in dieser Richtung nach dem Verhandlungsverlauf erwartet. Offen bleibt, wer für die Kosten der beiden in dem verfahren bestellten Gutachter aufkommen soll. Auch darüber soll erst entschieden werden, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt.
Der Spruch hat auch Auswirkungen auf die im Strafverfahren verurteilten Polizisten. Die Republik hatte Regressforderungen angekündigt, was bei einem Stattgeben der Amtshaftungsklage Forderungen in Höhe von an die 500.000 Euro erbracht hätte, die Verfahrenskosten nicht eingerechnet. Nicht zuletzt deshalb hatten sich die drei Ex-Beamten um eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens bemüht und Geständnisse aus dem Jahr 2006 acht Jahre später widerrufen. Der Wiederaufnahmeantrag war im Dezember 2015 vom Wiener Oberlandesgericht rechtskräftig abgelehnt worden.