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Bakary J. kontradiktorisch einvernommen

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Im Wiener Straflandesgericht ist jener Schubhäftling kontradiktorisch einvernommen worden, der im April nach seiner gescheiterten Abschiebung von Polizisten in eine am Handelskai gelegene Lagerhalle gebracht und misshandelt worden sein soll.

Bakary J. (33) wiederholte in der nicht öffentlichen Befragung seine Anschuldigungen gegen das dreiköpfige Abschiebeteam und belastete auch einen vierten Polizisten schwer.

Auf Wunsch der Gerichtes war J. aus Sicherheitsgründen von drei Beamten der Spezialeinheit Cobra ins Graue Haus gebracht und in den Verhandlungssaal 210 eskortiert worden, wo die Einvernahme stattfand. Diese dauerte zweieinhalb Stunden, wobei auch dem Staatsanwalt und dem Rechtsvertreter der mittlerweile vom Dienst suspendierten Polizisten das Fragerecht zukam.

„Ich habe dem Tod ins Auge gesehen“, gab J. zu Protokoll. Er schilderte, die drei Wega-Beamten hätten ihn vom Flughafen Wien-Schwechat in die abbruchreife Halle gebracht, die sonst von der Polizeieinheit zu Übungszwecken genützt wird. Dort sei er mit dem Auto angefahren, geschlagen und mit dem Aufhängen bzw. Erschießen bedroht worden.

Der Gambier belastete dabei auch einen vierten Polizisten, der – möglicherweise auf einen telefonischen Kontakt hin – in der Halle aufgetaucht war. Die Rolle dieses Beamten war bisher unklar. J. soll ihn nun als eine Art „Anführer“ bezeichnet haben.

Während die Staatsanwaltschaft Wien nach Ende der kontradiktorischen Einvernahme zu keiner Stellungnahme bereit war, erklärte der Verteidiger der Polizisten, Rechtsanwalt Werner Tomanek, J. habe sich „in massive Widersprüche verwickelt.“ Im Hinblick darauf sei es wichtig, „dass er bis zum Abschluss der Ermittlungen keinesfalls abgeschoben wird“, sagte Tomanek im Gespräch mit der APA.

Der Anwalt hielt daran fest, seine Mandanten hätten an dem Gambier keine „Bestrafungsaktion“ für die misslungene Abschiebung durchgeführt. Dieser hätte vielmehr am Rückweg vom Flughafen Richtung Polizeianhaltezentrum im Auto zu randalieren begonnen und habe nicht beruhigt werden können.

Die Beamten hätten sich darauf hin entschlossen, an der auf dem Weg gelegenen Halle Halt zu machen, um ihm Handschellen anzulegen und ihn zu bändigen. Die Halle sei deshalb gewählt worden, weil dies einerseits im fahrenden Auto nicht möglich gewesen wäre und andererseits auf offener Straße zu viel Aufsehen erweckt hätte, meinte Tomanek.

Die beteiligten Beamten werden dazu morgen, Dienstag, und am Mittwoch vom U-Richter einvernommen. Der von der Staatsanwaltschaft avisierte rasche Abschluss der Ermittlungen wird sich damit verzögern: Der Verteidiger der Beamten hat die Durchführung eines Lokalaugenscheins und die Einholung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens beantragt, „da die behaupteten Misshandlungen nicht mit dem objektivierten Verletzungsbild übereinstimmen“, wie er gegenüber der APA darlegte. Laut Tomanek ist auch noch die Rufdatenauswertung ausständig, aus der sich der Inhalt der von den Beamten geführten Telefongespräche ergeben soll.

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