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"Babykino": Änderung des Kinogesetzes

&copy Bilderbox Symbolfoto
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Im Gemeinderatsausschuss für Kultur ist eine Änderung des Wiener Kinogesetzes beschlossen worden - Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte sind berechtigt, mit Kleinkindern bis zum ersten Lebensjahr Kinovorführungen zu besuchen.

Im Gemeinderatsausschuss für Kultur ist am Dienstag eine Änderung des Wiener Kinogesetzes beschlossen worden. Die Gesetzesänderung berechtigt Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte mit Kleinkindern bis zum ersten Lebensjahr zum Besuch von Kinovorführungen, insbesondere zum Besuch jener Filme, die nicht unter die Kategorie „jugendfrei“ fallen, teilt die Rathauskorrespondenz mit.

Das Babykino, in anderen europäischen Ländern bereits fixer Bestandteil des kulturellen Angebots, hat in kleinkindgerechter Atmosphäre zu erfolgen, d. h. bei leise gestelltem Ton und schwacher Beleuchtung. Die Änderung wurde nötig, da das Wiener Kinogesetz aus dem Jahr 1955 den Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen nur für Personen ab 16 Jahren vorsah, es sei denn, die Filme wurden per Antrag explizit für eine bestimmte Altersgruppe ausgewiesen.

Auslöser für die Novellierung war eine anonyme Anzeige gegen das Votivkino gewesen.

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