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Baby in Wien-Neubau weggelegt: Wienerien erhält Bewährungsstrafe

Baby nach Geburt weggelegt: Bewährungsstrafe für junge Wienerin
Baby nach Geburt weggelegt: Bewährungsstrafe für junge Wienerin ©Bilderbox.at (Sujet)
Eine junge Frau aus Wien ist am Dienstag im Straflandesgericht zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil sie unmittelbar nach der Geburt ihr Baby weggelegt hatte.
Baby in Neubau gefunden
Kleidung am Fundort
Die Suche nach der Mutter
Mutter gefunden

Zwei Mädchen entdeckten am 6. September 2014 auf einer Kellerstiege in Wien-Neubau das in eine Weste gewickelte Neugeborene. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Mutter wusste nichts von Schwangerschaft

Sie habe nicht mitbekommen, dass sie schwanger war, machte die Angeklagte im Grauen Haus geltend: “Ich hatte mal einen Verdacht. Aber ich hab gesagt, nein, kann nicht sein, ich hab’ ja verhütet.” Außerdem habe man “nichts gesehen”, erzählte die 24-Jährige. Auf die Frage von Richterin Nicole Baczak, wann sie die Schwangerschaft denn bemerkt habe, erwiderte die junge Frau: “Wie sie auf die Welt gekommen ist.”

Einen Tag vorher hatte sich die Verkäuferin in den Krankenstand begeben, weil sie sich unwohl fühlte. Daheim sei ihr dann richtig schlecht geworden: “Ich bin auf’s Klo. Und dann ist’s schon losgegangen.” Ohne jedwede Hilfe – ihr langjähriger Lebensgefährte, der von der Schwangerschaft ebenfalls nichts geahnt haben will, war arbeiten – brachte sie ein gesundes Mädchen zur Welt: “Ich war vollkommen überfordert. Ich hab’ mir gedacht, sie kann nicht bei mir bleiben.”

Baby in Neubau gefunden

Nachdem sie im Badezimmer sauber gemacht und das Blut weggewischt hatte, verließ die 24-Jährige ihre Wohnung und legte das Baby auf der Kellerstiege ab. Sie sei körperlich nicht in der Lage gewesen, weiter zu gehen: “Und psychisch war ich nicht in der Lage zu denken.” Sie habe das Leben ihres Kindes nicht gefährden wollen, betonte die Angeklagte. Das Baby wurde am frühen Nachmittag des folgenden Tages gefunden. Eine Schülerin, die eine Freundin besuchen wollte, vernahm beim Betreten des Wohnhauses ein unterdrücktes Wimmern aus dem Keller. Sie ging nachsehen. “Ich dachte an eine Puppe. Es hat sich aber bewegt”, schilderte das Mädchen als Zeugin.

Das Baby war mäßig unterkühlt, bei einem Gewicht von nur 2,27 Kilogramm ansonsten aber wohlauf. Zwei Tage später klopfte die Kriminalpolizei an die Tür der Eltern – der 30 Jahre alte Angestellte erfuhr auf diesem Weg von seiner Vaterschaft.

“Angst vor der Existenzvernichtung”

Die psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith erklärte in ihrem Gutachten das Verhalten der Mutter mit einer “fehlenden Beseelung ihres Körpers”. Die junge Frau stamme aus tristen Familienverhältnissen, habe in der Kindheit Gewalt erfahren, mit 15 ein erstes Kind geboren. Das sei bei den Großeltern aufgewachsen, die dem Teenager verboten hätten, das Kind zu sehen. Mit Disziplin und Pflichtbewusstsein sei es der Frau auf ihrem weiteren Lebensweg gelungen, ihre Kindheit und die damit verbundenen Traumata abzuschütteln.

Die plötzliche Geburt habe die 24-Jährige auch als “Angst vor der Existenzvernichtung” erlebt, so Rossmanith. Nach dem Motto “Aus dem Auge, aus dem Sinn, weg” habe sie daher das Neugeborene ausgesetzt.

Seit Mitte Oktober lebt das Kleinkind bei den leiblichen Eltern. Alle zwei Wochen wird das Wohlergehen des Babys von den zuständigen Behörden geprüft. Die Mutter erfährt auch psychologische Betreuung. Das Gericht verband die Bewährungsstrafe mit einer Weisung, derzufolge die 24-Jährige weiter psychotherapeutische Sitzungen in Anspruch nehmen muss.

(APA)

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