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Automatischer Steuerausgleich: Alle Infos zur antragslosen Arbeitnehmerveranlagung

Alle Infos rund um den automatischen Steuerausgleich gibt es hier.
Alle Infos rund um den automatischen Steuerausgleich gibt es hier. ©Pixabay.com (Sujet)
Seit Juli 2017 gibt es den automatischen Steuerausgleich, dessen Fachbegriff "antragslose Arbeitnehmerveranlagung" lautet. Welche Vorteile dieser mit sich bringt, welche Voraussetzungen zu beachten sind, was zu tun ist, wenn man mit der erhaltenen Gutschrift nicht zufrieden ist und viele weitere nützliche Infos, gibt es hier.
So geht der Steuerausgleich

Seit der Einführung des automatischen Steuerausgleichs brauchen steuerpflichtige Personen keine Steuererklärung mehr abgeben. Steuern, die zu viel bezahlt wurden, werden automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet und der Gutschriftsbetrag anschließend auf das Bankkonto der betroffenen Person überwiesen. Zusätzlich erhält diese einen Steuerbescheid.

Die Vorteile des automatischen Steuerausgleichs

Obwohl grundsätzlich alle Personen mit lohnsteuerpflichtigem Einkommen profitieren, wurde die antragslose Arbeitnehmerveranlagung vor allem für Menschen mit geringen Einkünften oder Mindestpension eingeführt, damit diese ihre Steuergutschrift ab dem Veranlagungsjahr 2016 auch ohne Ausfüllen der Formulare erhalten.

Voraussetzungen für die antragslose Arbeitnehmerveranlagung

In diesen Fällen erfolgt ein automatischer Steuerausgleich:

  • Bis zum 30. Juni wurde noch kein Steuerausgleich für das Vorjahr durchgeführt
  • Der Steuerausgleich führt zu einer Gutschrift
  • Die Finanzverwaltung nimmt aufgrund der Akten an, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden
  • Die Finanzverwaltung nimmt aufgrund der Akten an, dass keine besonderen Ausgaben gelten gemacht werden

Wer normalerweise keine besonderen Ausgaben geltend macht, dies im aktuellen Steuerausgleich aber tun möchte, sollte die Arbeitnehmerveranlagung also vor dem 30. Juni manuell durchführen.

Im gegensätzlichen Fall – sollte die Finanzverwaltung also annehmen, dass besondere Ausgaben geltend gemacht werden, jedoch kein manueller Steuerausgleich durchgeführt wird – erfolgt zwei Jahre nach dem Veranlagungszeitraum im Falle einer Gutschrift ein automatischer Steuerausgleich.

Verständigung über einen erfolgten automatischen Steuerausgleich

Wurde eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, erhält die betroffene Person ein Informationsschreiben in der zweiten Jahreshälfte. Dabei sollten die enthaltenen Kontodaten kontrolliert werden. Sind die Angaben korrekt, ist nichts weiter zu tun, stimmen die Kontodaten allerdings nicht, müssen die aktuellen Daten innerhalb von vier Wochen dem Finanzamt gemeldet werden. Das kann entweder elektronisch über FinanzOnline oder schriftlich erfolgen.

Nicht einverstanden mit dem Steuerbescheid?

Wurde ein automatischer Steuerausgleich durchgeführt, erhält die betroffene Person einen Steuerbescheid. Sollte diese mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, weil sie beispielsweise noch weitere Abzugsposten geltend machen will, kann die Person eine manuelle Steuererklärung abgeben. Das kann entweder elektronisch über FinanzOnline oder schriftlich durch Übermittlung des ausgefüllten Formulars L1 an das zuständige Finanzamt gemacht werden.

Wichtig: Für die Abgabe einer Steuererklärung gilt eine Fünf-Jahres-Frist. Werden weitere Abzugsposten geltend gemacht, wird der frühere Steuerbescheid aufgehoben.

Sonderausgaben

Ab dem Jahr 2018 müssen bestimmte Sonderausgaben, wie beispielsweise Spenden oder Kirchenbeiträge, automatisch von der jeweiligen Organisation an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem Veranlagungsjahr 2017 werden also auch solche Sonderausgaben beim automatischen Steuerausgleich berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass die jeweilige Organisation über die Daten der betreffenden Person verfügt. Dabei reichen Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum.

Pensionisten

Pensionisten, die nur eine geringe Pension erhalten und daher keine Lohnsteuer zahlen, müssen nun keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. In der zweiten Jahreshälfte 2017 erhalten sie einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge automatisch zurück. Der Höchstbetrag ist dabei auf 110 Euro pro Jahr festgelegt.

Alle Pensionisten, für die eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wurde, haben im Juli ein Informationsschreiben zugeschickt bekommen. Dieses muss unter Angabe der aktuellen Kontonummer beantwortet werden.

Als Voraussetzung gilt hier, dass die Person 2014 und 2015 keine Steuererklärung bezüglich ihrer Pension abgegeben hat und dass sich aus der Steuerberechnung ein Guthaben ergibt.

>> So geht der manuelle Steuerausgleich: Einfache step-by-step Erklärung für FinanzOnline

(Red./JES)

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