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Auto als Rammbock benutzt: Ein Jahr Haft für 19-Jährigen

Der 19-Jährige wurde für seine "abenteuerlichen Spritztouren" zu einem Jahr Haft verurteilt.
Der 19-Jährige wurde für seine "abenteuerlichen Spritztouren" zu einem Jahr Haft verurteilt. ©Symbolbild
Ein Zivildiener ist am Donnerstag gleich wegen mehrerer Delikte in Salzburg vor Gericht gestanden. Im Juni stahl er mehrere Fahrzeuge, um eine Spritztour zu unternehmen und lieferte sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd (SALZBURG24 hat berichtet).
Zur Vorgeschichte

Der führerscheinlose 19-Jährige hatte im Juni aus Langeweile und wegen seiner Vorliebe für schnelle Autos einen in Straßwalchen (Flachgau) abgestellten BMW als Rammbock benutzt und damit den Zaun durchstoßen. Dann stieg er in einen anderen BMW, unternahm eine Spritztour und lieferte der Polizei eine Verfolgungsjagd. Weil der in Linz wohnende Teenager wegen einer ganz ähnlichen Tat erst im November 2011 verurteilt worden war, kassierte er diesmal eine unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

“Eine Vorliebe für tolle Autos”

Die beiden Luxuslimousinen waren neu und hatten einen Wert von rund 82.000 Euro (das Rammbock-Auto) und 67.000 Euro. Sie waren an jenem 28. Juni auf dem Gelände der Firma Lagermax für den Weitertransport abgestellt. Warum der Bursch dort schon zum zweiten Mal Fahrzeuge unbefugt in Betrieb genommen und den Zaun durchbrochen hatte, begründete der Angeklagte so: “Ich wusste, dass die Autos unversperrt waren und die Schlüssel im Handschuhfach lagen.” Er sei diesmal mit dem Zug von Linz nach Straßwalchen gereist und wollte mit dem BMW einfach heimfahren. An der Autobahn in Mondsee tankte er, ohne den Sprit zu bezahlen. In Seewalchen wurde er schließlich von der Polizei gestoppt. Stehlen habe er den Wagen jedenfalls nicht wollen. “Ich habe eine Vorliebe für tolle Autos und Computerspiele. Ich konnte mich nicht beherrschen. Ein drittes Mal möchte ich das aber nicht mehr machen.”

Der “Spaß” kommt den Beschuldigten teuer zu stehen. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 50.000 Euro. Genau so hoch seien jetzt seine Schulden, erklärte der Angeklagte. Der Schöffensenat erkannte einen Schadensersatz-Teilbetrag von rund 1.500 Euro an. Die Reparatur des Zaunes kostete 7.000 Euro. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft verlangte eine Geldstrafe von 500 Euro wegen Fahrens ohne Führerscheins. Ein Rechtsvertreter der Firma Lagermax schilderte, dass der Teenager im Juni schon zum vierten Mal das Firmengelände betreten hätte, die Sicherheitsvorkehrungen wurden deshalb verschärft.

Wiederholungstäter: Bereits 2011 in Haft

Verteidiger Peter Hrubesch verwies auf die mangelnde Reife des 19-Jährigen infolge seiner schwierigen familiären Situation. “Der Schaden ist aus einem gewissen jugendlichen Übermut, aber nicht aus Zerstörungswut entstanden.” Der Schuldspruch erfolgte schließlich wegen unbefugten Fahrzeuggebrauchs, schwerer Sachbeschädigung und schwerer dauernder Sachentziehung. Der Angeklagte war im November 2011 nahezu wegen der gleichen Tat zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Drei Monate saß er in Haft. Wegen des raschen Rückfalls sei von einer bedingten Haft abgesehen worden, sagte die vorsitzende Richterin Christina Rott. “Sie haben ja schon zum zweiten Mal das Spiel zur Realität gemacht.” Der Strafrahmen betrug bis zu fünf Jahren Haft.

(APA)

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