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Auslieferung an Serbien: In Wien verurteilter Einbrecher im Heimatland gesucht

Der Mann wird aufgrund aufliegender Anklageschriften, seinem Heimatland Serbien ausgeliefert.
Der Mann wird aufgrund aufliegender Anklageschriften, seinem Heimatland Serbien ausgeliefert. ©APA/Georg Hochmuth
Ein 31-Jähriger Mann aus Serbien, brach fünf in Wohnhäuser in Wien ein. Er wird nach der rechtskräftigen Erledigung des Inlandsverfahrens, seinem Heimatland Serbien ausgeliefert, da dort Anklageschriften vorliegen.

Am gestrigen Montag hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen über einen gebürtigen Serben drei Jahre Haft verhängt, nachdem dieser in der Bundeshauptstadt in fünf Wohnhäuser eingebrochen war und dabei über 100.000 Euro erbeutet hatte. Keine 24 Stunden später wurde vom selben Gericht einem serbischen Auslieferungsersuchen Folge gegeben.

Richter Daniel Schmitzberger erklärte die begehrte Auslieferung für zulässig. Die Übergabe wird allerdings bis zur rechtskräftigen Erledigung des Inlandsverfahrens und Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe aufgeschoben.

Auslieferung an Serbien bis zur Verbüßung der Haftstrafe aufgeschoben

Der 31-Jährige hatte sich 2016 über Facebook in eine Wienerin verliebt und war bei dieser eingezogen. Er dürfte ihr allerdings verheimlicht haben, dass in seiner Heimat gegen ihn mehrere Verfahren anhängig und teilweise schon die entsprechenden Anklageschriften eingebracht waren. Der nach Wien übersiedelte Mann stellte sich diesen Verfahren nicht, so dass er schließlich in Abwesenheit wegen schweren Diebstahls zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Festnahme Ende Mai wegen Einbruchdiebstahls

Nachdem der 31-Jährige Ende Mai in Wien wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls festgenommen wurde, wandten sich die serbischen Justizbehörden an ihre Wiener Kollegen. Sie baten um die Auslieferung des Mannes zum Zwecke der Strafvollstreckung. Dem leistete der zuständige Richter nun Folge. “Sämtliche Voraussetzungen liegen vor”, beschied Schmitzberger dem Serben. Dieser hat allerdings das Recht, dass – sofern er das wünscht – sein serbisches Verfahren nach seiner Überstellung noch einmal verhandelt wird. Dazu hat sich die serbische Justiz verpflichtet.

Verteidiger Philipp Wolm legte gegen die Entscheidung des Wiener Landesgerichts Beschwerde ein. Diese ist daher nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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