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Ausgebürgerter Österreicher ist nun wieder offiziell Staatsbürger

Der 65-jährige Oberösterreicher kann endlich wieder einen Reisepass beantragen.
Der 65-jährige Oberösterreicher kann endlich wieder einen Reisepass beantragen. ©Bilderbox
Ein 65-jähriger Oberösterreicher, der nach über 40 Jahren ausgebürgert worden ist, weil ihm der Staatsbürgerschaftsnachweis in den Nachkriegswirren irrtümlich ausgestellt worden war, ist nun wieder offiziell Österreicher.

Landesrat Viktor Sigl (V) überreichte dem Mann am Dienstag die Urkunde für die österreichische Staatsbürgerschaft, wie er in einer Presseaussendung mitteilte.

„Bin für immer Österreicher“

Nun kann der ehemals Staatenlose bei der Bezirkshauptmannschaft seinen neuen österreichischen Reisepass beantragen. “Ich bin froh, dass jetzt alles ein solches Ende gefunden hat. Für mich war ja immer klar, dass ich Österreicher bin. Jetzt hole ich mir noch einen Reisepass, dann ist alles komplett, und ich bin wirklich für immer Österreicher”, sagte der 65-Jährige. “Jetzt ist er es auch auf echtem Papier nochmals ganz offiziell – und rechtmäßig”, betonte Sigl.

Pass vor vier Jahren abgenommen

Die Mutter des Mannes wurde als österreichisch-ungarische Staatsangehörige in Czernowitz in der heutigen Ukraine geboren. Sie galt 35 Jahre lang als staatenlos und wurde dann Deutsche. Der Vater, ein Moldawiendeutscher, hatte in den 1950er Jahren bei seiner eigenen Einbürgerung in der Steiermark offenbar vergessen, für seinen Sohn ebenfalls eine Staatsbürgerschaft zu beantragen. In den 1960er Jahren wurde diesem von steirischen Behörden dann zu Unrecht ein Pass ausgestellt, hieß es. Der wurde dem Mann vor vier Jahren aber wieder abgenommen, als Erhebungen ergeben hatten, dass er das Dokument – ohne sein Wissen – zu Unrecht besessen hatte. Er hat den Wehrdienst abgeleistet und ist jahrzehntelang mit dem österreichischen Pass auf Sommerurlaub gefahren.

Nach einem Gespräch mit Sigl im Mai dieses Jahres hatte sich der Mann bereiterklärt, einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft zu stellen. Dadurch wurde es möglich, zu erheben, ob die nötigen Voraussetzungen wie Bezugszeiten in der beruflichen Laufbahn, anrechenbare Einkommen der vergangenen Jahre bis hin zur Beantragung der ihm zustehenden Ausgleichszulage erfüllt seien, hieß es in der Aussendung. (APA)

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