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Ausgangssperre für Asylwerber laut Kanzler Kurz "nicht rechtskonform"

Die rechtlichen Regelungen sind laut Kurz einzuhalten.
Die rechtlichen Regelungen sind laut Kurz einzuhalten. ©APA
Das von den FPÖ-Politikern Johann Gudenus und HC Strache geforderte Ausgehverbot für Asylwerber wird von Bundeskanzler Sebastian Kurz entschieden abgelehnt. Alles, was in Richtung Freiheitsentzug gehe, sei nicht rechtskonform.
Gudenus will Ausgehverbot

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) lehnt den FPÖ-Vorschlag einer Ausgangssperre für Asylwerber ab. Ein solches Vorgehen wäre nicht rechtskonform, erklärte der Kanzler in der Ö1-Reihe “Im Journal zu Gast”. FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatten zuvor eine nächtliche Ausgangssperre vorgeschlagen.

Bundeskanzler Kurz lehnt Ausgehverbot für Asylwerber ab

“Die rechtlichen Regelungen sind sehr klar – die gilt es einzuhalten. Das weiß der Vizekanzler, das weiß der Innenminister”, sagte Kurz zum blauen Vorstoß. Es sei gut und richtig, dass es bei Quartieren, wo viele Asylwerber untergebracht sind, Regeln oder eine Hausordnung gibt, aber alles, “was in Richtung Freiheitsentzug geht, ist nicht rechtskonform”, so Kurz.

Zur geplanten Steuerreform kündigte der Kanzler einen “guten Mix an Entlastungsmaßnahmen” an. Kleinverdienern mit kleinen und mittleren Einkommen soll mehr zum Leben bleiben. “Wer arbeiten geht, der darf nicht der Dumme sein. Der Staat hat Leistungen zu erfüllen, aber er darf arbeitenden Menschen nicht immer mehr wegfressen.”

Anlässlich des 1. Jahrestags der Angelobung der türkis-blauen Regierung am 18. Dezember zog der Bundeskanzler neuerlich eine positive Bilanz der Regierungsarbeit. Auch punkto EU-Vorsitz zeigte sich der Kanzler zufrieden. Kritik am Kurs von ÖVP und FPÖ wies Kurz zurück.

“Klarere Regeln” bei Hausordnung geplant

Kurz kann sich strengere Regeln bei den Hausordnungen in Flüchtlingsquartieren vorstellen. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) soll entsprechende Pläne entwickeln.  “Ein Freiheitsentzug ist rechtlich nicht möglich, aber klarere Regeln bei der Hausordnung unter Einhaltung des rechtlichen Rahmens sind sinnvoll”, ergänzte der Kanzler Samstagnachmittag gegenüber der APA. “Dazu soll das zuständige Innenministerium einen Vorschlag ausarbeiten.”

(APA/Red)

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