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"Aula"-Affäre: Mauthausen-Komitee kritisiert österreichische Justiz

Blick in einen Hof des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen.
Blick in einen Hof des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen. ©APA/Rubra
Das Mauthausen-Komitee Österreich spricht nach den eingestellten Ermittlungen gegen die Zeitschrift "Aula" von "Justizskandal".

Nach der Aufregung um die eingestellten Ermittlungen wegen NS-Wiederbetätigung gegen die Zeitschrift “Aula” hat das Mauthausen-Komitee Österreich (MKÖ) am Mittwoch wiederholte “Justizskandale” und die Haltung vieler Richter und Staatsanwälte kritisiert. Das Justizministerium ließ dies nicht gelten und verwies auf aktuelle Urteilszahlen zu NS-Wiederbetätigung und Verhetzung.

“Das NS-Verbotsgesetz ist ein Grundpfeiler unserer Rechtsordnung. Nicht wenige Richter und Staatsanwälte setzen es aber faktisch außer Kraft”, so der Vorwurf des MKÖ-Vorsitzenden Willi Mernyi in einer Aussendung. Neben dem nicht weiter verfolgten “Aula”-Artikel, in dem Überlebende Häftlinge des KZ Mauthausen als “Landplage” und “Massenmörder” bezeichnet worden waren, nannte er noch zwei weitere Beispiele.

So habe es in Wiener Neustadt einen Freispruch für den Verfasser des NVP-Parteiprogramms gegeben, und das trotz wörtlicher Übernahme eines SS-Textes. Die Staatsanwaltschaft Linz wiederum habe einem türkischen Friseur, der mit einem fiktiven Hitler-Zitat auf Facebook den Holocaust gerühmt hatte, zunächst eine “bloße Unmutsäußerung gegen Israel” bescheinigt. “Diese Skandalliste ließe sich noch lange fortsetzen”, so Mernyi, der die Haltung von Ressortchef Wolfgang Brandstetter (ÖVP) aber positiv hervorhob.

Ministerium verweist auf Urteile

Das Ministerium ließ die Vorwürfe nicht auf sich sitzen. Es können keine Schlussfolgerung von drei Einzelfällen auf die allgemeine Einstellung der Justiz gegenüber nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Verhetzung geben, hieß es in einer der APA übermittelten schriftlichen Stellungnahme. Hingewiesen wurde auf 89 Anklagen und 55 (teils noch nicht rechtskräftige) Urteile nach dem Verbotsgesetz im Jahr 2015, davon lediglich sieben Freisprüche und fünf teilweise Freisprüche.

Wegen Verhetzung gab es demnach 79 Strafanträge und 30 Urteile, fünf davon Freisprüche. “Alleine diese Zahlen beweisen, dass die Justiz ihrer Aufgabe nachkommt, entschlossen gegen Nazismus und hetzerische Äußerungen vorzugehen”, wurde seitens des Justizministeriums betont. “Von einem Außerkraftsetzen in der täglichen Praxis kann eben so wenig die Rede sein wie von einer mangelnden Fachaufsicht, wie gerade das Beispiel des Linzer Friseurs beweist.”

Die Einführung einer Vorhabensberichtspflicht in allen Verbotsgesetzfällen, wie Mernyi sie gefordert hatte, würde den Bestrebungen, die Berichtspflichten an das Bundesministerium für Justiz zu verringern, widersprechen und das Bestreben, die Stellung der Staatsanwaltschaften zu stärken, konterkarieren, hieß es. Klar sei, dass ein höheres Maß an Selbstständigkeit auch eine höhere Verantwortung für die Leitungen der Staatsanwaltschaften bedeute. In der Aus- und Fortbildung werde dem Thema ein besonderes Gewicht eingeräumt.

(APA, Red.)

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