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Auf engen Freund in Wiener Wohnung eingeschlagen: Sieben Jahre Haft

Der Mann wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Der Mann wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. ©APA
Am Donnerstag wurde ein 44-jähriger Wiener am Landesgericht zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er einen langjährigen Freund verprügelte.

Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, Freiheitsentziehung und gefährlicher Drohung ist nicht rechtskräftig. Der Mann meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Gewaltexzess in Wiener Wohnung

Am 14. Februar 2018 hatte der Angeklagte in seiner Wohnung in der Brigittenau einen Freund empfangen, den er seit über 30 Jahren kennt. Man begann zu trinken und geriet miteinander in Streit – angeblich ging es um Eifersüchteleien rund um die Ex-Freundin des 44-Jährigen. Plötzlich habe jener ihn zu Boden geschlagen, sich auf ihn gesetzt und ihm mit den Fäusten ins Gesicht gedroschen, berichtete der 53-Jährige als Zeuge. Danach habe der Angreifer noch ein Küchenmesser geholt, sei damit auf ihn losgegangen und habe ihm Schnittwunden am Unterarm zugefügt. Schwer verletzt habe er am Fußboden des Wohnzimmers die Nacht verbracht – der Angeklagte habe das Zimmer versperrt. Erst am nächsten Morgen habe er die Wohnung verlassen können.

“Ich hätt’ gern, dass er keine Strafe kriegt. Sondern eine Behandlung. Sobald er einen Tropfen Alkohol trinkt, wird er unberechnbar. Ich will, dass das weggeht. Er hat eine richtige Psychose”, gab der Zeuge zu Protokoll. Er betonte ausdrücklich, weiterhin mit dem Angeklagten befreundet zu sein, der ihm neben zahlreichen Schnittwunden einen mehrfach verschobenen Nasenbeinbruch zugefügt hatte.

Der Angeklagte hatte zuvor behauptet, die Darstellung des Zeugen sei “reine Erfindung”. Er habe diesen im fraglichen Zeitraum nicht mehr getroffen: “Da war ich nicht in mehr diesem Milieu.” Immerhin räumte er ein: “Es kann passieren, dass ich aggressiv werde.”

Mann hatte bereits 18 Vorstrafen

Davon zeugt das Strafregister des Mannes, das zu Beginn der Verhandlung erörtert wurde. “18 Vorstrafen, davon sind zwölf einschlägig”, meinte Richterin Olivia-Nino Frigo. “Hm”, machte der Angeklagte. “Wieso?” hakte die Richterin nach. “Drogensüchtig”, entgegnete der Angeklagte. Seit 1989 nehme er “alles, quer durch die Bank”. Aggressiv mache ihn das in Verbindung mit Alkohol, dem er auch nicht abgeneigt sei, aber nicht unbedingt: “Ich schlaf meistens drauf ein.”

Das deckte sich allerdings nicht mit dem, was Fahrgäste erlebten, die am 30. September 2017 eine Busreise von Wien nach Kleinhaugsdorf (Bezirk Hollabrunn) unternahmen, um dort ein bekanntes Einkaufszentrum zu besuchen. Der 44-Jährige, der sich unter dem Einfluss von Suchtmittelsubstanzen mit seiner Lebensgefährtin und deren Sohn im Bus befand, soll bereits während der Hinfahrt gepöbelt, andere Passagiere und den Busfahrer beschimpft haben. Auf der Rückfahrt fürchtete sich die Reisegruppe dann vor dem rabiaten Mittvierzieger. Ein Kind begann zu weinen, weil dieser herumtobte, Lebensmittel auf den Vorhang neben seinem Sitzplatz schmierte und gegen andere Sitze trommelte.

“Ich hab’ mich aufgeregt, weil die Toilette verschmutzt war”, meinte der Angeklagte, als ihn die Richterin mit diesem Anklagefaktum konfrontierte. Und weiter: “Ich red’ halt gern blöd, wenn ich was nimm.”

Als ihn eine ältere Frau bat, endlich ruhig zu sein, wollte er laut Anklage mit Fäusten auf sie losgehen. Ein Jugendlicher trat dazwischen und verhinderte Gröberes. Ein anderer Fahrgast verständigte schließlich die Polizei und fertigte mit seinem Smartphone ein Foto des Störenfrieds an, worauf er Beleidigungen und Morddrohungen über sich ergehen lassen musste.

(APA/Red)

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