Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Michael Schnarch meldete für seinen Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Zweifacher Mordversuch: 20 Jahre Haft
Die Geschworenen stimmten mit 7:1 Stimmen für Mordversuch im Fall des Serben Aleksandar A. und mit 8:0 Stimmen im Fall des damals 13-jährigen Burschen. Erschwerend wurde das Zusammentreffen von zwei Verbrechen gewertet sowie, dass ein völlig Unbeteiligter Opfer einer Fehde geworden ist. Die Staatsanwaltschaft gab nach dem Urteil keine Erklärung ab.
Der Angeklagte soll im Zuge einer Unterwelt-Fehde in die Bundeshauptstadt geschickt worden sein, um auf einen Landsmann zu schießen, der einem Mitglied einer von Belgrad aus operierenden kriminellen Organisation einen größeren Geldbetrag geschuldet haben soll. Nachdem das Verfahren im November wegen Irrtums der Geschworenen – sie sprachen den 38-Jährigen frei – ohne Urteil zu Ende gegangen war, wurde am Donnerstag das Verfahren mit einem zur Gänze neu zusammengesetzten Schwurgericht (Vorsitzende: Martina Krainz) wiederholt.
(APA/red)