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Attentäter Breivik siegt in Rechtsstreit um Einzelhaft

Der Staat muss nun auch Breiviks Prozesskosten in Höhe von fast 36.000 Euro übernehmen.
Der Staat muss nun auch Breiviks Prozesskosten in Höhe von fast 36.000 Euro übernehmen. ©AFP/Jonathan Nackstrand
Der Attentäter Anders Behring Breivik hat in seinem Rechtsstreit mit der norwegischen Regierung gesiegt. Ein Gericht in Oslo gab am Mittwoch der Klage des wegen 77-facher Tötung verurteilten Extremisten gegen seine harten Haftbedingungen statt.
Breivik verklagt Staat

Breiviks langjährige Einzelinhaftierung sei “unmenschlich” und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilte das Gericht.

Staat muss Breiviks Prozesskosten tragen

Der Staat muss nun auch Breiviks Prozesskosten in Höhe von fast 36.000 Euro übernehmen. In der Frage der Einzelhaft folgte das Gericht weitgehend der Argumentation Breiviks: “Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass die Haftbedingungen eine unmenschliche Behandlung darstellen.” Richterin Helen Andenaes Sekulic verwies insbesondere darauf, dass der 37-Jährige seit fast fünf Jahren in Einzelhaft sitze.

“Gilt auch für die Behandlung von Terroristen”

“Das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zählt zu den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft”, heißt es in dem Urteil. “Das gilt auch für die Behandlung von Terroristen und Mördern.” Mit Breiviks Haftbedingungen verstießen die Strafvollzugsbehörden nach Auffassung des Gerichts gegen Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem es heißt: “Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.”

Breivik scheitert mit weiterer Klage

Nicht durchsetzen konnte sich Breivik hingegen mit der Klage gegen die Kontrolle seiner Kontakte zur Außenwelt. Der erklärte Rechtsextremist wollte erreichen, dass die Kontrollen seiner Korrespondenz und seiner Besucher gelockert würden. In den Beschränkungen sah er eine Verletzung von Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Achtung des Privat-und Familienlebens regelt. Diesem Argument wollte das Gericht aber nicht folgen.

Reaktionen fallen unterschiedlich aus

In ersten Reaktionen bewerteten Überlebende des Massakers auf der Insel Utöya das Urteil unterschiedlich. “Das Urteil zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und die Menschenrechte selbst in extremen Fällen respektiert”, schrieb der Überlebende Björn Ihler im Kurznachrichtendienst Twitter.

Ein weiterer Überlebender, Viljar Hanssen, kam zu einem anderen Schluss: “Ein Hoch auf den Rechtsstaat – aber das ist nun einfach absurd”, schrieb er auf Twitter.

Breivik zu 21 Jahren Haft verurteilt

Breiviks Anwalt Oystein Storrvik hatte die Klage mit dem Hinweis zu rechtfertigen versucht, dass sein Mandant wahrscheinlich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen müsse. Breivik war wegen der Anschläge zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt worden; die Inhaftierung kann aber verlängert werden, wenn die Behörden in ihm eine Gefahr sehen.

In den Anhörungen zu dem Fall hatte Breivik keinen Ehrgeiz erkennen lassen, diesen Eindruck zu widerlegen. Er bezeichnete sich selbst als Neonazi, zeigte den Hitler-Gruß und begründete seine Klage auch damit, dass er intensiver mit seinen Anhängern kommunizieren wolle.

Die Rechtsvertreter der Behörden hatten dagegen gehalten, Breivik sei “extrem gefährlich”, er müsse daran gehindert werden, weitere Anschläge über Anhänger außerhalb des Gefängnisses zu planen.

Norwegen legt Wert auf liberalen Strafvollzug

Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Norwegen legt prinzipiell großen Wert auf einen liberalen Strafvollzug, in dem der Rehabilitierungsgedanke Vorrang vor der Bestrafungsabsicht hat. Breiviks Haftbedingungen sind im internationalen Vergleich komfortabel. Im Hochsicherheitsgefängnis Skien belegt er drei Zellen: einen Schlafraum, ein Studierzimmer und einen Fitnessraum.

(APA)

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