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Attacke mit Eisenstange am Wiener Brunnenmarkt: Freispruch

Der junge Mann wurde freigesprochen.
Der junge Mann wurde freigesprochen. ©APA/Georg Hochmuth
Im April ereignete sich am Wiener Brunnenmarkt ein Vorfall, bei dem ein 20-Jähriger auf einen anderen Mann mit einer Eisenstange einschlug. Er wurde vom Vorwurf freigesprochen.

Ein massiv einschlägig vorbestrafter 20-Jähriger ist am Dienstag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, mit einer Eisenstange auf einen anderen Burschen losgegangen zu sein. Das Schöffengericht schenkte den Aussagen des Angeklagten Glauben, dass ihn der andere mit einem Messer angegriffen hätte.

Der Streit hatte sich am 21. April 2018 am Brunnenmarkt abgespielt, als der Angeklagte mit einem Freund auf den Tschetschenen und dessen zwei Begleiterinnen traf. Aus einigen tschetschenischen Schimpfworten und dem Wortwechsel “Was schaust so blöd, hast ein Problem?” entwickelte sich eine Rangelei, in dessen Verlauf der Beschuldigte laut Anklage mit einer Eisenstange, die er von einem Stand abgebrochen hatte, auf sein Gegenüber losging.

20-Jähriger ist massiv vorbestraft

Sein Kontrahent hätte plötzlich ein Messer gezückt, behauptete hingegen der Angeklagte: “Als ich das gesehen habe, bin ich einfach weggerannt. Dann hatte ich keine Kondition mehr. Er hat mich verfolgt. Ich hab’ mich hinter einem Marktstand versteckt. Da hab’ ich eine Eisenstange gefunden.” Mit dieser schlug er auf den Tschetschenen ein, der aber lediglich eine leichte Verletzung an der Lippe davontrug.

Auch diesmal war es Richter Daniel Schmitzberger nicht gelungen, das mutmaßliche Opfer aufzutreiben und zu einer Aussage vor Gericht zu schaffen. Eine Begleiterin musste nun von der Polizei vorgeführt werden, ihre Aussage und die ihrer Freundin erschien dem Schöffengericht allerdings nicht sehr glaubwürdig.

Zugute kam dem Angeklagten, dass seine Aussagen und die seines Freundes laut dem Richter schlüssig waren. Zudem hatte ein völlig Unbeteiligter den Schrei “Hilfe, Hilfe, der hat ein Messer!” gehört hatte. Das Gericht ging daher im Zweifel von einer Notwehrsituation aus. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

(APA/Red)

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