Erstbeklagter der in der britischen Hauptstadt eingebrachten 80-seitigen Klagsschrift ist Julius Meinl, zweitbeklagt die Meinl Bank und dann erst folgen die Julius Meinl AG und damalige Manager aus dem MEL-Imperium.
Bei der Klagseinbringung in London eine Rolle gespielt hat, dass Julius Meinl britischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz dort hat. Die Wiener Atrium-Anwältin Bettina Knötzl schloss heute nicht aus, dass versucht wird, auf das Vermögen von Julius Meinl zuzugreifen. Das werde sicher nicht leicht werden, wurde eingeräumt.
Auch dass nach dem Verdacht der Atrium Jersey-Recht gebrochen wurde, ist mitentscheidend. Die Eile bei der überraschenden Klagseinbringung wurde freilich auch damit begründet, dass nach österreichischem Recht jetzt im August (nicht strafrechtlich relevante) Ansprüche verjährt wären.
Der Prozess könnte bis zu sieben Jahre dauern, meinte Knötzl, Partnerin der Kanzlei Wolf Theiss am Mittwoch auf diesbezügliche Journalistenfragen.
Inhalt der Klage sind Milliardenschäden im Zusammenhang mit dem 2007 erfolgten Aktienrückkauf (1,8 Mrd. Euro) und “sonstige grobe Pflichtverletzungen”. Weil ein Vorwurf auf “Verstoß gegen die Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft” lautet, sei auch gegen Jersey-Recht verstoßen worden. Der Rest auf die Klagssumme von 2,1 Mrd. Euro seien zu viel bezahlte Gebühren und Ähnliches.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Anwälte von Wolf Theiss halten fest, dass alles die Verdachtslage beschreibt.