Der Mann war mit seiner Ehefrau und dem Kleinkind in einer Flüchtlings-Unterkunft in Floridsdorf untergebracht. Dort fasste er ein Hausverbot aus, als er mit einer Bierdose in der Hand und sichtlich angetrunken zu einer Grillfeier erschien. Daraufhin wurde er zunächst gegenüber Betreuern ausfällig und aggressiv. Seine Wegweisung bewirkte einen zusätzlichen Aggressionsschub. Er nahm das Kleinkind aus dem Kinderwagen, lief damit Richtung Straße und legte es auf die Fahrbahn. “Er wollte das Kind fotografieren als Protest gegen seinen Rauswurf”, sagte sein Verteidiger.
Prozess um Gefährdung der körperlichen Sicherheit
Mittlerweile alarmierte Polizisten konnten die Kleine noch rechtzeitig bergen, ehe sie auf der viel befahrenen Straße von einem Auto überfahren wurde. Die Kleine habe sich “ein paar Sekunden” auf der Fahrbahn befunden, herannahende Autos hätten sich “eingebremst”, erklärte jener Beamte, der das Mädchen aufgehoben hatte, als Zeuge. Der Vater, der ein bis zwei Meter danebenstand und unverständliche Worte herumschrie, habe ihn wegdrängen wollen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der 27-Jährige, der stets bestritten hatte, dass für seine Tochter Lebensgefahr bestand, nahm die Strafe nach Rücksprache mit seinem Anwalt an. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.
(apa/Red)