AA

Asyl: SPÖ, ÖVP und Grüne einigten sich bei Durchgriffsrecht

-Chefin Eva Glawischnig, SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder und ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka bei der Pressekonferenz Montagabend.
-Chefin Eva Glawischnig, SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder und ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka bei der Pressekonferenz Montagabend. ©APA/HELMUT FOHRINGER
SPÖ, ÖVP und die Grünen haben sich auf ein Verfassungsgesetz für ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern geeinigt. Das teilte der SPÖ-Klub am Montag der APA mit. Damit soll der Bund in den Gemeinden selbst Unterkünfte errichten können - auch gegen den Willen von Ländern und Gemeinden. Zudem ist eine Quote für Gemeinden in Relation zur Wohnbevölkerung vorgesehen.
Strache erwägt Volksbegehren
Alles zum Thema Flüchtlinge
Alle News aus Österreich


Die Regierung braucht zum Beschluss des Gesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, was nun durch die Grünen geschieht. Am Montag hatten noch Gespräche auf Expertenebene im Parlament stattgefunden. Details werden bei einer Pressekonferenz um 16.30 im Parlament präsentiert.

Asyl-Quote von 1,5 Prozent für die Gemeinden

Die Quote für Gemeinden bei der Unterbringung für Asylwerber soll 1,5 Prozent betragen. Das sieht der Entwurf für das neue “Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden” vor, der am Montag bei einer Pressekonferenz präsentiert wurde. Die Klubchefs von SPÖ, ÖVP und Grüne gehen davon aus, dass die neue Regelung mit 1. Oktober in Kraft tritt.

Durchgriffsrecht gilt bei säumigen Ländern

Gelten soll das Durchgriffsrecht des Bundes nur für Länder, die bei der mit dem Innenministerium vereinbarten Quote säumig sind, betonte SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder. Also aktuell auch in Salzburg. Hier kann das Innenministerium im Schnellverfahren Grundstücke, die im Eigentum des Bundes oder diesem zur Verfügung stehen ohne vorheriges Verfahren mit Bescheid zur Nutzung freigeben. Schieder hofft dadurch, menschenwürdige, winter- und wetterfeste Unterkünfte für Flüchtlinge schaffen zu können.

“Wir brauchen einen nationalen Schulterschluss”, appellierte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka an Bund, Länder und Kommunen, denn: “Ein gegenseitiges Ausspielen hilft hier niemandem.” Lopatka geht davon aus, dass das Gesetz nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung kommt – da es ja auch nur dafür vorgesehen sei. Vorgefühlt hat der ÖVP-Klubchef laut eigener Aussage auch schon beim Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Oberösterreichs Josef Pühringer (ÖVP).

Grünen-Chefin Eva Glawischnig, die mit ihrer Partei dem Gesetz zur nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit verhilft, zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Einigung. “Es ist ein Gesetz, das sowohl einen Anreiz darstellt, als auch einen gewissen Druck ausübt”, fand sie. Das Innenministerium könne dadurch rasch handeln. Erfreut zeigte sich Glawischnig auch über die vorgesehene Steigerung der Tagessätze für Asylwerber auf bis zu 21 Euro.

Mikl-Leitner: Durchgriffsrecht “besser spät, als nie”

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sieht im am Montag vorgestellten Verfassungsgesetz für ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern einen “wesentlichen Beitrag”. “Besser spät, als nie”, erklärte die Ressortchefin nach der Einigung von SPÖ, ÖVP und Grünen in einer Aussendung. Die Bestimmung werde “keine Dauereinrichtung”.

Sondersitzung im Nationalrat am 1. September

Noch am Montag wurde der Gesetzesentwurf an die anderen Parlamentsparteien übermittelt. Angedachter Termin für die Sondersitzung des Nationalrats ist der 1. September. Nach einem Sonderverfassungsausschuss könnte die Materie schließlich am 23. September zur zweiten Lesung gelangen, was ein Inkrafttreten am 1. Oktober ermöglichen würde. Außer Kraft treten soll das Gesetz übrigens am 31. Dezember 2018.

  • VIENNA.AT
  • Flachgau
  • Asyl: SPÖ, ÖVP und Grüne einigten sich bei Durchgriffsrecht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen