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Aschbacher verteidigt Familienministerium nach Volksanwaltschafts-Kritik

Aschbacher hat ihr Ministerium verteidigt.
Aschbacher hat ihr Ministerium verteidigt. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Die Volksanwaltschaft hat heftige Kritik am Familienministerium geübt. Nun hat Ministerin Aschbacher ihr Ministerium bei einer Anfrage-Beantwortung verteidigt.

Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hat ihr Haus nach teils heftiger Kritik der Volksanwaltschaft verteidigt. Dass Eltern in grenzüberschreitenden Fällen oft jahrelang auf das zustehende Kinderbetreuungsgeld warten müssen, sei kein Missstand der österreichischen Verwaltung, die Fehler seien im Ausland zu suchen, erklärte sie in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.

Volksanwaltschaft hatte Missstandsfeststellung beschlossen

Die Volksanwaltschaft hatte im Winter eine Missstandsfeststellung beschlossen, weil 40 Fälle von Eltern bekannt waren, die ungebührlich lange auf die Auszahlung warten mussten. Die Rede war unter anderem von "seltsamer Rechtsauslegung durch das Familienministerium", "Ignorieren von Gerichtsurteilen" und "Verzögerungstaktiken aller Art". "Das Familienministerium ignoriert nicht nur EU-Recht, sondern hat auch das Recht der Volksanwaltschaft auf Akteneinsicht lange ignoriert", echauffierte sich Volksanwalt Bernhard Achitz damals.

Das Problem betrifft einerseits in Österreich lebende Familien, bei denen ein Elternteil in einem anderen EU-Land lebt oder arbeitet, andererseits in einem EU-Land lebende Familien, in denen ein Elternteil in Österreich arbeitet. Im Jahr 2020 waren unter den knapp 5.000 bisher gestellten Anträgen etwas über 100 mit Auslandsbezug dabei, teilte das Familienministerium mit.

Die Feststellung der Zuständigkeit, die unterschiedlichen Rechtsvorschriften sowie Datenermittlung und -austausch über Grenzen hinweg machen die Administration des Kindergelds, die in Österreich von den Krankenkassen übernommen wird, in diesen Fällen grundsätzlich nicht leicht. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei einem Auslandsbezug liegt laut einer Rechnungshofprüfung, auf die das Ressort verwies, bei 211 Tagen.

Aschbacher verteidigte Ministerium bei Anfrage-Beantwortung

Aschbacher stellte nun in der Beantwortung der Anfrage von NEOS-Abgeordneten aber klar, dass 35 der von der Volksanwaltschaft angeführten Fälle "zum Großteil seit Langem" erledigt seien. Zudem verwies sie darauf, dass die Wartezeiten "primär auf Bearbeitungsverzögerungen der ausländischen Behörden zurückzuführen sind".

Das kann laut ihr zwei Gründe haben: Entweder kommen "Eltern ihren Mitwirkungspflichten im Verfahren" nicht nach oder die jeweils betroffenen Staaten verstoßen gegen EU-Recht. Zweiteres wäre etwa der Fall, wenn die ausländischen Behörden Anträge von Eltern trotz geklärter Zuständigkeit und Erfüllung aller Voraussetzungen ablehnen.

Wenige offene Fälle: Fehlende ausländische Daten als Begründung

Die wenigen offenen Fälle seien wiederum noch unerledigt, weil es "meist nicht zum europarechtlich vorgeschriebenen behördlichen Datenaustausch" gekommen sei. Soll heißen: Die österreichischen Behörden bekamen nicht die zur Bearbeitung erforderlichen ausländischen Daten.

Aschbacher hielt fest: "Der leider zum Teil europarechtswidrige Vollzug anderer Mitgliedstaaten kann jedoch nicht dazu führen, dass Österreich die Zahlungsverpflichtungen anderer Mitgliedstaaten unzulässigerweise übernimmt." Jene Staaten, mit denen die meisten Probleme festgestellt wurden, "wurden nun nochmals konkret von meinem Ressort angeschrieben. Sollte es zu keinen Verbesserungen kommen, wird Österreich die Verwaltungskommission anrufen, um die Probleme vorzubringen und gemeinsame Lösungen zu finden."

Volksanwalt zerpflückt Aschbacher-Antwort

Die Volksanwaltschaft will sich mit der Anfragebeantwortung von Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) in Sachen Kinderbetreuungsgeld nicht zufriedengeben. "Einige Anregungen werden zwar aufgegriffen, die meisten Vorschläge werden aber ignoriert", ließ Volksanwalt Bernhard Achitz am Donnerstag mitteilen. Die Volksanwaltschaft will weiter den Nationalrat mit dem Thema befassen.

Die Antwort des Familienministeriums falle zwar ausführlich, aber inhaltlich mager aus. Generell werde die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft zurückgewiesen, heißt es in der Aussendung. Ministerin Aschbacher wolle "auch künftig EU-Recht und entsprechende Gerichtsurteile ignorieren", stellte Achitz fest. "Das führt bei den betroffenen Eltern und ihren kleinen Kindern zu existenzbedrohenden Situationen."

Die in der Missstandsfeststellung aufgezählten Fälle seien größtenteils noch nicht zufriedenstellend erledigt. Die meisten der Betroffenen hätten nie einen ablehnenden Bescheid erhalten, den sie vor Gericht bekämpfen könnten, obwohl die beantragte Leistung nicht oder nicht vollständig gewährt worden sei. "Dass man einen Bescheid bekommt, ist aber eines der Grundprinzipien eines Rechtsstaats, auch bei Entscheidungen über vorläufige Leistungspflichten. Das Ministerium ignoriert auch ein entsprechendes Höchstgerichtsurteil", so Achitz.

"Verfahrensdauer ist ebenfalls ein Missstand"

"Einige Fälle wurden zwar, teilweise nach jahrelangen Verfahren, gelöst - aber diese lange Verfahrensdauer ist ebenfalls ein Missstand." Das Ministerium beharre "nach wie vor darauf, dass die Betroffenen 'formelle' ausländische Bescheide vorlegen, was oft schwierig bis gar nicht zu bewerkstelligen ist".

Es würden laufend neu Fälle hinzukommen, seit der medialen Berichterstattung im Februar hätten sich 20 weitere Betroffene gemeldet. Die Volksanwaltschaft will "die Missstände im nächsten Bericht an den Nationalrat thematisieren und auf die unzureichende Reaktion des Ministeriums hinweisen".

Ministerium bleibt bei seiner Position

Das Familienministerium bekräftige in einer Reaktion auf die Volksanwaltschaft seinen Standpunkt beim Thema Kindergeld mit Auslandsbezug. "Es kann im Ergebnis nicht sein, dass Österreich Zahlungsverpflichtungen anderer Mitgliedstaaten übernehmen muss und somit Familienleistungen anderer EU Staaten mitfinanziert", wurde in einer Aussendung nochmals betont.

Das Ressort von Ministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hielt fest, "dass es sich bei der überwiegenden Anzahl der beanstandenden Fällen um solche handelt, bei denen ein anderer Mitgliedstaat leistungsverpflichtet ist und Österreich lediglich eine Differenz zu bezahlen hätte". Dabei "verabsäumen in der Regel die ausländischen Behörden eine Zusammenarbeit, womit es nicht möglich ist, einen Differenzbetrag zu berechnen".

Zudem wurde auf die relativ geringe Dimension des Problems verwiesen. In rund sechs Jahren habe es laut Ministeriums-Prüfbericht nur fünf "problematische Einzelfälle" gegeben, was 0,06 Prozent aller Fälle entspreche. "Die EU Kommission hat dazu 2018 laut einem Bericht der Volksanwaltschaft ausgeführt, dass es keine systembedingten Schwierigkeiten in Österreich in diesem Zusammenhang gibt und Einzelfälle nicht verhinderbar sind", hieß es.

Volksanwaltschaft stehe für Gespräche zur Verfügung

Bedauerlich sei, dass der "der Volksanwaltschaft angebotene Gesprächstermin von dieser nicht angenommen wurde". Aus dem Büro von Volksanwalt Bernhard Achitz war am Donnerstag zu erfahren, dass ein ursprünglich für Anfang März geplanter Termin letztlich auch wegen der Covid-19-Krise nicht zustande gekommen sei. Für Gespräche stehe man grundsätzlich aber zur Verfügung.

(APA/Red)

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