Arsen-Morde: Verdächtige Pflegerin zurechnungsfähig - Anklage steht bevor

Die Staatsanwaltschaft bestätigte damit einen Bericht der Tageszeitung “Kurier” (Samstagsausgabe). Der Gutachter, Richard Billeth, kommt laut der Tageszeitung zum Schluss, dass die Verdächtige zurechnungsfähig ist. Die Frau befindet sich in Untersuchungshaft. Sie und ihr Sohn sollen nun angeklagt werden.
Arsen-Morde: Verdächtige zurechnungsfähig
Franz Hütter von der Staatsanwaltschaft Krems rechnet mit einem Strafantrag Ende Oktober. Das Gutachten gibt es, betonte er, er hätte es zwar noch nicht gesehen, aber das Verfahren wird stattfinden. “Das Gutachten war eine Vorsichtsmaßnahme. Wir hatten aber nicht daran gezweifelt, dass es das Verfahren geben wird.”
Die beiden Männer starben im Oktober 2010 und im Februar 2011 in Krankenhäusern in Wien und Krems. Die Ende März festgenommene Polin (51) steht im Verdacht, sie getötet zu haben, um an ihre Vermögenswerte zu gelangen. Die Leichen wurden Anfang April exhumiert. Die toxikologische Untersuchung ergab als Todesursache Arsen. Laut Gutachten des Sachverständigen Christian Reiter erfolgte die Zufuhr des Gifts, das in den Nägeln und Organen der im Oktober 2010 und Februar 2011 Verstorbenen nachgewiesen wurde, jeweils über einen Zeitraum von mehreren Monaten.
Mordanklage gegen Pflegerin und Sohn
Trotz sofortiger Obduktion des Niederösterreichers war die Vergiftung zuerst nicht erkannt worden. Der Mann war im Zuge der ärztlichen Behandlung kurz vor seinem Tod einer Blutwäsche unterzogen worden. Die Giftstoffe sollen dabei ausgeschwemmt worden sein und erst nach der Exhumierung wurde das Arsen in den Fingernägeln nachgewiesen, was schließlich die Basis für die Mordanklage lieferte.
Derzeit laufen letzte Erhebungen. So soll auch jener 80-Jährige befragt werden, den die Verdächtige zuletzt gepflegt hat. In seinem Blut sollen keine erhöhten Arsenwerte gefunden worden sein. Auch gegen den Sohn der Polin wird ermittelt. Ihm könnte eine Anklage wegen vermögensrechtlicher Delikte drohen, da er das Vermögen zur Seite geschafft haben soll.
(APA)