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Arbeitszeitflexibilisierung: ÖVP und FPÖ einigen sich auf neue Arbeitszeitregelung

Die Regierung einigte sich auf die Arbeitszeitflexibilisierung.
Die Regierung einigte sich auf die Arbeitszeitflexibilisierung. ©APA
Die beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben sich auf ein Modell zur umstrittenen Arbeitszeitflexibilisierung geeinigt. Laut eigenen Angaben haben sich die Parteien an einem Sozialpartner-Papier aus dem jahr 2017 orientiert.
Regierungsprogramm: Arbeit

Der 8 Stunden-Tag soll als gesetzliche Normalarbeitszeit bleiben, auf freiwilliger Basis soll ab Jänner 2019 aber auch länger, nämlich bis zu 12 Stunden, gearbeitet werden können.Wien. Einen entsprechenden Gesetzestext haben die Koalitionsparteien am Nachmittag als Initiativantrag im Parlament eingebracht.

Maximal 12 Stunden-Tag – mit Einschränkungen

Bei der geplanten Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden soll es Einschränkungen geben, heißt es in dem Papier. Für die 11. und 12. Stunde gibt es demnach bei überwiegenden persönlichen Interessen – etwa Kinderbetreuungspflichten – für jeden Arbeitnehmer ein Ablehnungsrecht.

8-Stunden-Tag bleibt gesetzliche Normalarbeitszeit

Die weiteren Eckpunkte der von ÖVP und FPÖ ausverhandelten Arbeitszeitregelung: Der 8-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit soll gesichert bleiben, zugleich die 4-Tage Woche gesetzlich ermöglicht werden. Neben der täglichen (8 Stunden) soll auch die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden beibehalten werden, kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit blieben ebenfalls unberührt, heißt es. Das Modell der Sozialpartner, das von Gewerkschaftsseite am Ende freilich nicht akzeptiert wurde, sah ursprünglich eine Erhöhung der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 auf 10 Stunden pro Tag vor.

Arbeitszeitflexibilisierung: Keine Änderung bei den Zuschlägen

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf laut den ÖVP-FPÖ-Plänen wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten. Keine Änderungen soll es bei den Zuschlägen geben. Ein weiterer Punkt: Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf 12 Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag – Zeit oder Geld je nach Vereinbarung – vergütet. Ausnahmemöglichkeiten von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es maximal vier Mal im Jahr geben, allerdings nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden. Die mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum soll durch Kollektivvertrag ermöglicht werden.

“Anpassung an die modernen Lebensverhältnisse”

Ziel der Flexibilisierung ist laut den Regierungsparteien die “Anpassung an die modernen Lebensverhältnisse und Lebenswelten”. Für Pendler und Familien soll es demnach mehr Freiheit und Freizeit geben, auch von besseren Möglichkeiten zum verlängerten Wochenende ist die Rede. Für die Wirtschaft ergebe sich aus dem Maßnahmen eine “Auftragssicherheit durch die Abdeckung von Spitzenzeiten”. Die Politik der Gewerkschaft, die bereits in den vergangenen Tagen gegen die Arbeitszeitflexibilisierungspläne der Regierung mobil gemacht hatte, sehen ÖVP und FPÖ im Gesetz verankert. Die Systematik der gewerkschaftlichen Betriebsvereinbarung, die jetzt gilt, werde zukünftig ins Gesetz geschrieben, heißt es in dem Papier.

Für das Gesetzesvorhaben soll es übrigens keine normale Begutachtungsphase geben, geplant ist laut ÖVP und FPÖ nur eine umfassende Ausschussbegutachtung im Parlament. Der Beschluss im Nationalrat ist für Juli geplant. Am 1. Jänner 2019 soll das Arbeitszeitflexibilisierungsmodell dann in Kraft treten.

ÖVP und FPÖ sehen “Win-Win” für Arbeitgeber und -nehmer

Die Klubobleute von ÖVP und FPÖ, August Wöginger und Walter Rosenkranz, haben sich nach Einbringung des Initiativantrags zur Arbeitszeitflexibilisierung im Nationalrat hochzufrieden gezeigt. Es sei darum gegangen, eine “Win-Win-Situation” für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, sagte Wöginger am Donnerstag vor Journalisten. Behandelt werden soll der Antrag im Wirtschaftsausschuss am 2. Juli.

Damit wird eine Ausschussbegutachtung von rund drei Wochen ermöglicht, sagte Wöginger. Dass das Paket mittels Initiativantrag und nicht via Regierungsvorlage eingebracht wird, begründeten die Klubchefs damit, dass die Materie maßgeblich von Abgeordneten der beiden Parlamentsklubs ausgearbeitet worden sei.

Das Paket bringe mehr Flexibilität, “auf der anderen Seite werden Überstunden wie bisher abgegolten”, sagte Wöginger. Auch die Kollektivverträge bleiben unberührt, versicherte er. Die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes werde von vielen Arbeitnehmern gewünscht, um flexibler zu sein, meinte der VP-Klubchef.

Auch Rosenkranz betonte, dass die Neuerungen auch den Arbeitnehmern Vorteile bringen würden. So könnten etwa Pendler an vier Tagen länger (bis zu zwölf Stunden, Anm.) arbeiten, dafür aber einen zusätzlich Tag freinehmen. Das Gesetz werde dazu dienen, dass sich die Menschen ihre Zeit besser einteilen können. Auch betonten die Klubchefs, dass die Ablehnung der Überstunden – etwa aus Kinderbetreuungsgründen – rechtlich verankert werde.

Gefragt, ob sie mit Protesten der Gewerkschaft rechnen, sagte Rosenkranz, er erwarte aus sachlichen Gründen keinen Protest, “aus parteitaktischen Gründen sehr wohl”. Er erwarte sich nun durchaus das Aufkommen von “Gräuelpropaganda” – etwa, dass der Zwölf-Stunden-Tag fix komme. Dies sei aber unrichtig, denn: “Der Acht-Stunden-Tag ist die Regel, die 40 Stunden-Woche bleibt die Regel.”

(APA/Red)

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