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Arbeitslosigkeit: AMS für Verschärfung der Zumutbarkeitsbedingungen

AMS Chef sprach sich für leichte Verschärfungen der Zumutbarkeitsbedingungen aus.
AMS Chef sprach sich für leichte Verschärfungen der Zumutbarkeitsbedingungen aus. ©APA
In der am Dienstag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner los getretenen Debatte um strengere Zumutbarkeitsbedingungen für die rund 398.000 Arbeitssuchenden meinte AMS-Vorstand Johannes Kopf, man könne über leichte Verschärfungen reden. Deren Wirkung sollte man allerdings nicht überbewerten.
AMS beschäftigt die Justiz

So schlug der AMS Vorstand vor, die zumutbare Entfernung bei einem Vollzeitjob von derzeit zwei Stunden Fahrtzeit auf 2,5 Stunden auszudehnen. Außerdem könnten bei Arbeitslosen mit Betreuungspflichten die Arbeitspflicht von 16 auf 20 Stunden pro Woche ausgedehnt werden. Dies helfe auch den Betroffenen, da es kaum 16-Stunden-Jobs gebe.

AMS Chef fordert “radikale Vereinfachung”

Weiters plädiert Kopf für eine “radikale Vereinfachung” der Zumutbarkeitsbestimmungen. Die Judikatur sei mittlerweile so komplex, dass der Vollzug für die Berater des Arbeitsmarktservice kaum mehr möglich sei. Das Thema würde aber gerne überinterpretiert. “Betriebe stellen nur Leute ein, die wirklich wollen,” stellt Kopf klar. Man dürfe sich von strengeren Regeln daher keine massive Senkung der Arbeitslosigkeit erhoffen.

15.816 Sperren des Arbeitslosengeldes

In konkreten Zahlen gingen im Vorjahr 15.816 Sperren des Arbeitslosengeldes im weiteren Sinne auf Zumutbarkeitsbestimmungen und damit auf ausgeschlagene Jobs zurück. Enthalten sind in dieser Anzahl aber auch Sperren nach verweigerten AMS-Kursen. Genaueres Datenmaterial dafür hat das AMS nicht, die Kursverweigerer seien aber “ein geringer Teil”. Die Sperren gelten übrigens für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen.

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