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Arbeitslosengeld: Hartinger rudert nach Zurechtweisung durch Kurz zurück

Hartinger-Klein rudert nun zurück.
Hartinger-Klein rudert nun zurück. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Nach der Zurechtweisung durch Kanzler Sebastian Kurz hat Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ihre Aussage, wonach Langzeitarbeitslose entgegen dem Regierungsprogramm nicht in die Mindestsicherung fallen würden, wieder zurückgenommen.
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“Der Bundeskanzler hat natürlich recht”, sagte Hartinger im “Kurier” (Samstagsausgabe). “Das ‘Arbeitslosengeld neu’ soll die Notstandshilfe ablösen. Was wir noch finden müssen, ist eine Lösung, ob es sich um Arbeitslosen- oder Mindestsicherungsgeld handelt. Die Mindestsicherung ist Länderkompetenz, daher wird es hier noch Verhandlungen geben müssen – auch weil wir eine einheitliche Grundsicherung erreichen wollen. Aber wir werden definitiv nicht auf das Vermögen zugreifen”, sagte Hartinger im “Kurier”.

Notstandshilfe soll in Arbeitslosengeld integriert werden

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass die Notstandshilfe, die derzeit unbefristet bezogen werden kann, in das befristete Arbeitslosengeld integriert werden soll. Im APA-Interview hatte Hartinger gemeint, dass zwar die Notstandshilfe abgeschafft werden soll, Arbeitslose aber nicht in die Mindestsicherung fallen, sondern unbefristet Arbeitslosengeld beziehen sollen: “Menschen, die unverschuldet auch sehr lange keinen Job finden, werden dauerhaft Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.”

Kurz widersprach Hartinger bei Klausur

Dem widersprach Kurz bei der Regierungsklausur in der Steiermark klar: “Wir wollen ein Arbeitslosengeld neu schaffen, das sicherstellt, dass Personen, die lange gearbeitet haben, mehr bekommen und auch einen längeren Anspruch haben, und dass Personen, die kürzer gearbeitet haben, weniger Anspruch haben und auch weniger lang diese Leistung in Anspruch nehmen können. Und die Mindestsicherung steht all jenen offen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist.”

APA/Red.

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