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Arbeitnehmer könnten bei Unfällen im Home Office durch die Finger schauen

Ein AK-Experte fordert eine Gesetzesanpassung für Home Office.
Ein AK-Experte fordert eine Gesetzesanpassung für Home Office. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Laut AK-Experte ist es unklar, inwiefern ein Unfallversicherungs-Schutz bei Home Office greift, weil es kaum eine Rechtsprechung dazu gibt.

In Zeiten der Corona-Pandemie lautet die Empfehlung der Bundesregierung, dass möglichst viele Betriebe auf Home Office umstellen. Nicht nur zum Selbstschutz, auch zum Schutz der Funktionsfähigkeit von Firmen arbeiten dementsprechend Zehntausende Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden.

Passiert zu Hause aber ein Unfall, dann könnte man bei aktueller Gesetzeslage durch die Finger schauen.

AK-Experte fordert Gesetzes-Anpassungen für Home Office

"Viele Unfälle werden in einem guten Ausmaß nicht abgedeckt sein bzw. kann man sich auf keinen Fall darauf verlassen, dass sie abgedeckt sind", erklärte Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien, am Montag im Gespräch mit der APA - Austria Presse Agentur. "Das ist aus unserer Sicht kein tragbarer Zustand und aus dem Grund fordern wir für die Zeit eine Gesetzesanpassung. Eine Anpassung, die in die Richtung geht, dass der Aufenthaltsort des Versicherten als Arbeitsstätte gilt."

Stürzt etwa ein Arbeitnehmer zu Hause auf dem Weg zum Kaffee oder zur Toilette, könnte es zu Streitigkeiten kommen. Während dies innerhalb des Betriebes auf jeden Fall als Arbeitsunfall zu werten wäre, ist dies in der eigenen Wohnung keinesfalls sicher. "Es ist unklar, inwiefern ein Unfallversicherungsschutz gebührt, weil es kaum eine Rechtsprechung dazu gibt. Das Schwierige in der jetzigen Rechtsprechung ist, dass Privatsphäre von der beruflichen Sphäre in einer normalen Wohnung schwer abgegrenzt werden kann."

Zudem gelten am normalen Arbeitsplatz auch die An- und Abreise, das Besorgen von Mittagessen oder sonstige übliche Wege wie ein Arztbesuch als arbeitsrechtlich unfallversichert. Bei Home Office gibt es diesbezüglich gar keine Regelung. Und so würden viele Unfälle als Freizeitunfälle laut ASVG gelten.

Ein Freizeitunfall ist einem Arbeitsunfall aber rechtlich nicht gleichzustellen. Das bekräftigt auch Panhölzl. "Der wesentlichste Unterschied ist, dass es bei einem herkömmlichen Freizeitunfall keine Renten gibt. Also keine Dauerleistung für die Verminderung der Arbeitsfähigkeit. Wenn bei einem Arbeitsunfall jemand über eine Treppe stürzt, bekommt man für den Grad der Erwerbsminderung sein Leben lang eine Unfallrente."

Ab einer 20-prozentigen Minderung werden hierbei in Österreich durchschnittlich 400 bis 500 Euro ausbezahlt. "Bei entsprechendem Einkommen können das auch über 1.000 Euro sein", sagte Panhölzl. Diese Rentenzahlung gilt übrigens schlimmstenfalls auch für den Todesfall, denn diese Rente gäbe es auch für Hinterbliebene.

"Die meisten Arbeitnehmer haben kein Büro"

Das Home Office, das übrigens gleichbedeutend mit der Telearbeit ist (dann eben nicht nur daheim), birgt freilich auch andere Tücken. So verfügen die meisten Arbeitnehmer nicht etwa über ein eigenes Büro und müssen sich den "Arbeitsplatz" mit anderen Familienmitgliedern teilen.

"Die meisten Arbeitnehmer haben kein Büro", so der AK-Experte. Eine Gesetzes-Anpassung müsse aber auch für alle Wege gelten, die von dieser definierten Arbeitsstätte weggehen. "Wenn Sie sich ein Essen holen, eine Pause an der frischen Luft machen oder Sie müssen zum Arzt: das sind übliche Wege, die im Zusammenhang mit der Arbeitsstätte geschützt sind. Das muss nun auch im Zusammenhang mit dem privaten Aufenthaltsort gelten."

Man sei diesbezüglich mit dem Gesundheitsministerium in Kontakt und versuche, eine derartige Regelung durchzusetzen. "Die Frage ist nur wann."

Panhölzl erklärte auch den Ursprung einer Unfallversicherung: "Sie ist ja die Ablöse der Schadenersatzpflichten des Dienstgebers. Selbst wenn ein Arbeitsunfall vom Dienstgeber fahrlässig verursacht werden würde, wird dieser nicht belangt, weil die Unfallversicherung alles pauschal abdeckt." Durch den Arbeitgeber-Beitrag von 1,2 Prozent an Unfallversicherungsbeiträgen decken diese Mittel alle Schäden und Renten ab.

Panhölzl bekräftigt die Notwendigkeit dieser Anpassung. "Wir haben eine Pandemie. Die Leute bleiben zum großen Teil nicht freiwillig zu Hause und müssen trotzdem ihre Arbeitsleistung bringen. Die sind zu Hause einfach zu versichern. Es gibt alle möglichen gesetzlichen Anpassungen, auch diese ist notwendig, richtig, wichtig, gerecht und fair."

AUVA stuft Unfall-Risiko im Home Office als gering ein

Die Unfallversicherungsanstalt AUVA bestätigte am Montagnachmittag auf Anfrage die eingeschränkten Versicherungsleistungen im Home Office. "Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Arbeitsraum, in dem der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die berufliche Tätigkeit ausübt", hieß es.

Für eine juristische Einstufung seien zwei Kriterien wichtig: Die Tätigkeit muss einem außenstehenden vernünftigen Menschen als Ausübung der Erwerbstätigkeit erscheinen und sie muss auch vom Handelnden in dieser (betrieblichen) Intention durchgeführt werden.

Versicherungsschutz bestehe je nach örtlichen Gegebenheiten in einem eigenen Arbeitsraum, es könne aber auch das Wohnzimmer etc. sein. Zudem sei auch ein temporäres Ausweichen zum Beispiel auf die Terrasse möglich. Der Versicherungsschutz in diesen Arbeitsräumen besteht nur im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Bei privaten Handlungen bestehe kein Versicherungsschutz.

Bewegt man sich in den übrigen Wohnräumen, besteht der Versicherungsschutz nur, wenn der Weg mit einer betrieblichen Motivation und im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung erfolgt. "Der Weg aufs WC, das Kochen, der Weg zum Arzt etc. sind davon nicht umfasst."

Versicherungsschutz bestehe grundsätzlich nur während der Arbeitszeit. Kann der Arbeitnehmer Arbeit außerhalb der normalen Zeiten nachweisen, dann kann ein Unfall ebenfalls als Arbeitsunfall gelten.

Für Unfälle außerhalb der Betriebsstätte/des Unternehmens gibt es keine anderen oder strengeren Nachweispflichten und es sind auch die gleichen Formulare für die Unfallmeldung zu verwenden. "Generell ist das Risiko, im Home Office einen Arbeitsunfall zu erleiden, als verhältnismäßig gering zu erachten und wird sich erfahrungsgemäß im Wesentlichen auf Stürze beschränken", teilte die AUVA in einem Statement mit.

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(APA/Red)

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