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Arbeiterkammer rügt "Abzocke" von Altbaumietern in Wien

Die AK rügt die Altbaumieten in Wien.
Die AK rügt die Altbaumieten in Wien. ©APA/Sujet
Die Arbeiterkammer hat befristete Mietverträge von Altbauwohnungen in Wien überprüft. Das Ergebnis: Die Mieter würden regelrecht "abgezockt", wie es am Mittwoch hieß. Dabei zeigt die AK einige konkrete Extrembeispiele in Sachen überhöhter Miete.
Mieten steigen weiter an

Lediglich eine einzige Wohnung war günstiger als erlaubt, alle anderen überstiegen die Richtwert-Grenzen zum Teil deutlich.

Die AK hat Mietern angeboten, ihren Mietzins von befristeten Mietverträgen im Altbau zu prüfen. Der Check von 119 Verträgen habe gezeigt: Diese Mieter zahlten im Schnitt um rund 200 Euro pro Wohnung und Monat zu viel, inklusive Umsatzsteuer waren es sogar fast 220 Euro. Die Vermieter haben laut AK mehr als zwei Drittel unrechtmäßig auf die Miete aufgeschlagen.

Miete für Altbauwohnung 200 Euro zu hoch

Die meisten Verträge waren auf fünf oder drei Jahre befristet – einige wurden mehrmals verlängert. Die Wohnungsgröße betrug durchschnittlich 67 Quadratmeter. Die Vermieter haben im Schnitt 502 Euro an Hauptmietzins (netto) verlangt. Nach Prüfung von Lage und Ausstattung habe sich gezeigt: Im Schnitt hätten nur 303 Euro an Hauptmietzins vorgeschrieben werden dürfen.

Rechne man die Umsatzsteuer dazu, betrug der “unerlaubte Mietaufschlag” laut Arbeiterkammer rund 71 Prozent. Die Überzahlung machte für einen Durchschnitts-Haushalt mehr als 2.600 Euro im Jahr aus.

AK zeigt extreme Fälle auf

Der krasseste Fall: Für eine 92 Quadratmeter große Wohnung wären 575 Euro Hauptmietzins zulässig gewesen. Der Vermieter verlangte rund 1.087 Euro. Der Mieter zahlte laut AK im Jahr inklusive Umsatzsteuer um über 6.700 Euro zu viel an Miete. Lediglich eine einzige Wohnung war günstiger als der zulässige Richtwertmietzins. Der Vermieter verlangte 248 Euro Hauptmietzins, obwohl 280 Euro zulässig gewesen wären.

Die Arbeiterkammer hat die Mieter über die unrechtmäßigen Überzahlungen informiert und ihnen geraten, ihre Ansprüche vor der Schlichtungsstelle durchzusetzen. Es sei, so wurde betont, auch nach Beendigung des Mietverhältnisses noch ein halbes Jahr Zeit, die zu viel bezahlte Miete inklusive Umsatzsteuer und Zinsen zurückzuholen.

(APA)

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