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Arbeiterkammer: Kritik an Papa-Monat

Renate Anderl kritisiert die bürokratischen Hürden beim Papa-Monat.
Renate Anderl kritisiert die bürokratischen Hürden beim Papa-Monat. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
"Absurde bürokratische Hürden" sollen laut Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl beim Papa-Monat beseitigt werden.

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl fordert das Familienministerium auf, “absurde bürokratische Hürden” beim Papa-Monat zu beseitigen. So vertritt die AK einen Vater vor Gericht, dessen Antrag auf den Familienzeitbonus (Papa-Monat) abgelehnt wurde, weil Mutter und Kind nach Komplikationen bei der Geburt im September ein paar Tage länger im Spital bleiben mussten.

Aktueller Fall: Anlass für Kritik

Durch diesen Spitalsaufenthalt habe der Vater keinen gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind gehabt, lautete der AK zufolge die Begründung für die Ablehnung. Für den Familienzeitbonus muss der Vater demnach mindestens 28 Tage lang mit Mutter und Kind zusammenleben. Der Antrag sei abgelehnt worden, weil der Spitalsaufenthalt nicht als Zeit gewertet wurde, die der betroffene Vater, der anonym bleiben möchte, mit seiner Frau und seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebte.

Der Vater versteht die Entscheidung nicht: Seiner Frau sei es nicht gut gegangen, und er habe sich im Spital genauso um das Neugeborene gekümmert, wie er es später auch zuhause gemacht habe, argumentierte er in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Den Antrag nachträglich zu ändern und den Beginn des Papa-Monats auf die Zeit nach dem Spitalsaufenthalt zu verschieben, ist laut AK nicht möglich.

Arbeiterkammer: Kritik an bürokratischen Hürden

“Es widerspricht jedem gesunden Menschenverstand, wenn die Eltern zusammenleben, nicht von einem gemeinsamen Haushalt auch mit dem Kind auszugehen”, meinte Anderl zur APA. “Eine Auslegung des Gesetzes, die zu einer Ablehnung des Familienzeitbonus für den Vater führt, weil Mutter und Kind wegen Komplikationen im Spital sind, würde ja dem Sinn und Zweck des Papamonats völlig widersprechen.” Die AK-Präsidentin fordert nun vom Familienministerium, diese Hürden zu beseitigen, da es sich nicht um einen Einzelfall handle. “Alle Weisungen im Zusammenhang mit Familienzeitbonus und darüber hinaus mit dem Kinderbetreuungsgeld müssen offengelegt werden. Im Fall des Falles muss das Gesetz repariert werden.” Außerdem brauche es einen Rechtsanspruch auf den Papamonat.

Auf der Homepage des Familienministeriums heißt es, der Familienzeitbonus in Höhe von 700 Euro sei für erwerbstätige Väter vorgesehen, “die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen”. Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass der Bezug bei einer Geburt im Krankenhaus “frühestens am Tag der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus” beginnen könne.

Familienministerium will Problem “beleuchten”

Das Familienministerium reagiert auf die von der Arbeiterkammer aufgezeigten Härtefälle beim “Papa-Monat” zurückhaltend. “Der geschilderte Fall stellt für die Familie sicherlich eine schwierige Situation dar”, sagte ein Sprecher in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Ob es eine Reparatur geben wird, soll demnach aber erst im Zuge der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos geklärt werden.Die AK hatte kritisiert, dass Väter keinen “Papa-Monat” nehmen dürfen, wenn ihre Frau nach Komplikationen bei der Geburt nicht gleich nachhause entlassen wird, sondern im Krankenhaus bleiben muss und daher rein formal kein “gemeinsamer Haushalt” vorliegt. Das Familienministerium betont, dass nur 0,2 Prozent der abgelehnten Fälle wegen eines nicht gemeinsamen Haushalts abgelehnt werden. “Das neue Kinderbetreuungsgeld-Konto und den Familienzeitbonus gibt es seit 1.3.2017. Derzeit wird dieses System evaluiert. Im Zuge dieser Evaluierung wird auch der Familienzeitbonus beleuchtet werden”, so der Sprecher.

(APA/Red)

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