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Anzahlung, Beschwerde, Storno: Was Urlauber bei einer Pauschalreise beachten sollten

Wichtige Infos für Pauschalreisende.
Wichtige Infos für Pauschalreisende. ©pixabay/Skitterphoto
Was tun, wenn sich die politische Lage am Urlaubsort verschlimmert oder das Hotel schmutzig ist? Was Pauschalurlauber beachten sollten, damit die Ferien nicht zum Horrortrip werden.

Bei einer Pauschalreise bucht der Reisende Flüge, Hotel, Verpflegung und Ausflüge als Paket. Was nach dem einfachsten Weg zum schönen Urlaub klingt, kann sich rasch als Albtraum entpuppen – der Veranstalter geht in Konkurs, die politische Lage am Urlaubsort ist gefährlich oder das Hotel ist dreckig. Wie sich der Konsument schützen kann, fasst das Sozialministerium in einer Broschüre zusammen.

Pauschalreisen gibt es seit 175 Jahren und sie werden zunehmend beliebter. Das Paket zum Traumurlaub kann im Internet oder im Reisebüro gebucht werden. So eine Buchung gilt dann als abgeschlossener Vertrag. Deshalb ist es wichtig, dass der Konsument seine Rechte und Möglichkeiten kennt. In der online abrufbaren Broschüre “Die Koffer sind gepackt” beantwortet das Sozialministerium Fragen und präsentiert Informationen, Rechtsquellen und Anlaufstellen, um die Reise möglichst reibungslos zu gestalten.

Pauschalreisen: Stornierung nur im Ausnahmefall

Bei der Buchung soll der Kunde auf das Kleingedruckte achten und sicherstellen, dass alle Wünsche berücksichtigt und aufgenommen wurden. Zudem sollte der Konsument sicher gehen, dass im Vertrag eine Insolvenzabsicherung steht, um sich vor dem Konkurs des Veranstalters zu schützen. In Österreich ist diese Absicherung Plicht und der Anbieter darf dem Reisenden bis kurz vor der Reise nicht mehr als 20 % des Preises als Anzahlung verrechnen.

Ein Recht auf eine kostenlose Stornierung hat der Kunde nur, wenn es unerwartete und nachweisbare Probleme am Reiseort gibt, wie in etwa Naturkatastrophen oder politische Unruhen. Da dieser Nachweis sehr komplex ist, gibt es eine Service – Hotline des Vereins für Konsumenteninformation “Gefahr am Urlaubsort”.

Bei Mängeln während der Reise, rät das Sozialministerium diese per Foto zu dokumentieren und dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zu schicken. Falls keine Verbesserung erzielt werden kann, darf der Reisende eine Preisminderung geltend machen.

(APA, Red.)

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