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Anzahl der Ansuchen um Wohnbeihilfe steigt weiter

Mieter mit befristeten Verträgen haben im Bundesland Salzburg weiterhin kein Recht auf erweiterte Wohnbeihilfe.
Mieter mit befristeten Verträgen haben im Bundesland Salzburg weiterhin kein Recht auf erweiterte Wohnbeihilfe. ©Bilderbox
Die Wohnsituation für Mieter mit befristeten Verträgen wird auch in Zukunft nicht billiger. Sie bleiben weiterhin vom Anspruch der Wohnbeihilfe ausgeschlossen, obwohl die Anzahl der Ansuchen um Wohnbeihilfe steigt.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter dem Vorsitz von LAbg. Hilde Eisl (SPÖ) beschäftigte am Mittwoch bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtages mit einem Antrag der Freiheitlichen zur Beseitigung der verfassungswidrigen Regelungen bei der erweiterten Wohnbeihilfe. Dazu wurde ein Bericht mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP gegen die Stimmen der FPÖ und der Grünen zur Kenntnis genommen.

Der FPÖ-Antrag wurde mit demselben Stimmenverhältnis abgelehnt und hatte folgenden Wortlaut: “Die Landesregierung wird beauftragt, dem Landtag eine Novelle zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz vorzulegen, durch die das Erfordernis eines unbefristeten Mietvertrags für die Gewährung der erweiterten Wohnbeihilfe entfällt sowie im Landeshaushalt 2013 entsprechend vorzusorgen.”

Mieter mit befristeten Verträgen von Wohnbeihilfe ausgeschlossen

Für die Antragsteller betonte LAbg. Friedrich Wiedermann (FPÖ), dass es nach der vergangenen Gebäude- und Wohnungszählung in Salzburg fast 19.000 befristete Mietverhältnisse gebe. Diese Mieter seien von der erweiterten Wohnbeihilfe ausgeschlossen, weil das Gesetz nicht auf die soziale Bedürftigkeit abziele, sondern auf ein formales Erfordernis. Der Verfassungsrechtler Walter Berka komme in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die derzeitige Regelung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoße, da die derzeitigen Förderungsbedingungen eine Mehrheit von Wohnungssuchenden trotz grundsätzlicher Förderungswürdigkeit und Bedürftigkeit von der erweiterten Wohnbeihilfe ausschließen.

SPÖ: Gelder müssen aus Wohnbauförderung kommen

LAbg. Roland Meisl (SPÖ) verwies darauf, dass bei einem Ausbau der erweiterten Wohnbeihilfe die Gelder aus der Wohnbauförderung kommen müssten. Dem Wohnbauförderungsfonds würden dadurch erhebliche Gelder entzogen werden, und die Preisspirale würde sich weiter nach oben drehen. Ziel sei es, möglichst viele erschwingliche Wohnungen auf dem Markt zu haben und nicht, die erweiterte Wohnbeihilfe auszubauen. Mit der Beschränkung der erweiterten Wohnbeihilfe auf unbefristete Mietverträge sollen unbefristete Mietverträge – und damit die Sicherheit der Mieter – gefördert werden.

ÖVP sieht keine Verfassungswidrigkeit

LAbg. Florian Kreibich (ÖVP) stellte in Frage, ob die Wohnbeihilfe überhaupt im Wohnbauförderungsgesetz verankert sein soll. Es sei nicht eindeutig, dass es sich um eine Verfassungswidrigkeit handle. Es gebe auch sehr viele Gründe für die Differenzierung zwischen unbefristeten und befristeten Mietverträgen.

Grüne sehen keinen „Erziehungseffekt“

Für LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) gebe es keine sozialpolitische Begründung für die Unterscheidung zwischen unbefristeten und befristeten Mietverträgen. Auch sei der “Erziehungseffekt”, die Zahl der unbefristeten Mietverträge zu erhöhen, nicht gelungen.

Ansuchen um Wohnbeihilfe steigen ständig

Hofrat Ferdinand Faber berichtete, es gebe auch genug Gründe für die Verfassungskonformität. Christine Kubik, Leiterin der Abteilung 10 Wohnungswesen des Landes, berichtete, dass die Anzahl der Ansuchen um Wohnbeihilfe sowohl bei der “normalen” als auch bei der erweiterten Wohnbeihilfe ständig gestiegen seien. Beim Ausbau der erweiterten Wohnbeihilfe ergebe sich ein erhöhter Personalaufwand von zwei Stellen. Ein kurzfristiger positiver sozialer Effekt würde langfristig wieder verschwinden, weil weniger Geld für die Wohnbauförderung zur Verfügung stehen würde und die Kosten steigen würden.

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