Die Verteidiger der beiden Ex-BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker sowie von Wirtschaftsprüfer Robert Reiter plädierten für Freispruch.
Da Flöttl bereits ein Teilgeständnis abgelegt habe, liege “eine Strafe in der Luft”, meinte Flöttl-Anwalt Eichenseder. Die hohe Schadenssumme sei zwar erschwerend, man könne dies aber bei der Bemessung der Strafhöhe nicht “eins zu eins” übernehmen. Allen Angeklagten droht laut Anklage eine bis zu zehnjährige Haftstrafe wegen Untreue.
Flöttl sei unbescholten, habe einen ordentlichen Lebenswandel, er habe sich selbst dem Verfahren gestellt und habe massiv an der Aufklärung mitgewirkt. Er sei zu seiner Verantwortung gestanden und stehe für seine Entscheidung, “die halt schief gegangen ist”, grade, sagte Eichenseder. Flöttl habe Unmengen an Kosten gehabt, um Unterlagen von Partnerbanken herbeizuschaffen. Er habe massiv an der Schadensgutmachung mitgearbeitet und er bemühe sich nach wie vor, aber: “Aus Kerkermauern ist noch nie Geld geflossen”. Flöttl sei kein Dieb und kein Lügner, er habe der BAWAG sogar helfen wollen, als er etwas die notleidenden Russland-Forderungen übernahm und als er – nach dem ersten großen Verlust 1998 – seine Bilder übertrug.