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Anwalt weist Vorwürfe zurück

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Der Anwalt des suspendierten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher, Wolfgang Brandstetter, hat am Mittwochabend die neuerlichen Vorwürfe gegen den Polizeigeneral scharf zurück gewiesen.

„Ich habe heute kurz mit ihm gesprochen. Er wird seinen Urlaub vorzeitig abbrechen und nach Wien zurückkehren, um diese Sache zu klären“, sagte Brandstetter im Gespräch mit der APA. Er schloss aus heutiger Sicht aus, dass sich Horngacher persönlich bereichert hat.

Die Anschuldigungen, Horngacher habe von der BAWAG jahrelang stets vor Weihnachten Reisegutscheine des früher gewerkschaftseigenen und mittlerweile zur Verkehrsbüro-Gruppe gehörenden Reisebüros „Ruefa“ erhalten, seien „völlig neu“, betonte der Strafverteidiger. Horngacher sei dazu noch nicht ein Mal vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) einvernommen worden.

Aber selbst wenn Horngacher Gutscheine bekommen hätte, bedeute das noch lange nicht, dass er sich damit zwangsläufig bereichert und einer Geschenkannahme schuldig gemacht habe, betonte Brandstetter:

„Zahlreiche öffentliche Institutionen erhalten um die Weihnachtszeit Gutscheine oder kleinere Spenden von Banken und größeren Unternehmen. So auch die Wiener Polizei. Diese Spenden werden dann zum Beispiel für Tombolas auf internen Veranstaltungen verwendet oder für Ähnliches herangezogen.“

Er gehe davon, dass Horngacher – wenn überhaupt – in seiner Funktion als Chef der Wirtschaftspolizei und später als Landespolizeikommandant solche Gutscheine bekommen und diese in diesem Sinne weiter geleitet habe, meinte Brandtstetter. Dass sein Mandant – wie in der Donnerstagausgabe der „Kronenzeitung“ skizziert – vom ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner persönlich beschenkt worden sei, schloss der Anwalt aus: „Die beiden haben kein sehr gutes Verhältnis miteinander.“ Elsner habe sich seinerzeit sogar über Horngacher beschwert, als die Wirtschaftspolizei in den neunziger Jahren erstmals Vorgänge rund um die BAWAG näher unter die Lupe nahm.

Das in Frage kommende Delikt „Geschenkannahme durch Beamte“ (Par. 304 Strafgesetzbuch) verjährt übrigens nach drei Jahren, sind größere Summen im Spiel, spätestens nach fünf Jahren. Sollte also Horngacher Reisegutscheine ausschließlich vor dem August 2001 übernommen haben, hätte das für ihn keine strafrechtlichen Folgen.

Strache: “Polizeispitze suspendiert, WEGA diffamiert”

Wien (APA) – Kritik an Innenministerin Liese Prokop (V) im Zuge des suspendierten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher kam am Donnerstag von FPÖ-Bundesparteichef Heinz-Christian Strache. Die jüngsten Meldungen rund um die Wiener Polizei lassen den Schluss zu, dass Prokop völlig überfordert sei und offenbar auch nicht mehr wüsste, was sich bei der Exekutive wirklich abspiele, so Strache in einer Aussendung. Man stelle sich die berechtigte Frage, ob die Wiener Polizei überhaupt noch handlungsfähig sei.

„Während die Wiener Polizeispitze von einem Skandal in den nächsten stolpert, Suspendierungen offenbar schon zur Normalität geworden sind, werden andererseits untadelige Wega-Beamte vorverurteilt und stehen oftmals ohne Rückendeckung da“, meinte Strache. „Eigenartig ist dabei, dass die mediale Berichterstattung überführten Drogendealern oftmals mehr Glauben schenkt, als der eigenen Exekutive.“ So könne es jedenfalls nicht mehr lange weitergehen, erklärte der Bundesparteichef.

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