AA

Anwälte-Hotline: Rechtsbeistand nach Festnahme

1.200 Verhaftete haben heuer den Anwaltsnotruf in Anspruch genommen.
1.200 Verhaftete haben heuer den Anwaltsnotruf in Anspruch genommen. ©APA /Symbolbild
Verhaftete haben die Möglichkeit, mittels des Anwaltsnotrufs um Beistand für die erste Vernehmung oder die U-Haft-Verhandlung anzusuchen.

Der Anwaltsnotruf bei Verhaftungen wird schon ganz gut in Anspruch genommen. 1.200 Verhaftete haben heuer unter 0800 376 386 um Beistand für die erste Vernehmung oder die U-Haft-Verhandlung ersucht, berichteten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek und Rechtsanwältepräsident Rupert Wolff am Mittwoch. Aber es besteht Potential nach oben, gab es heuer doch 5.800 U-Haft-Anträge der Staatsanwälte.

Seit 1. Jänner ist der “Rechtsanwaltliche Bereitschaftsdienst” – seit 2008 als Projekt erprobt – im Gesetz verankert. In Umsetzung der EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand haben Verdächtigte die Möglichkeit, vor der ersten Vernehmung ohne Überwachung mit einem Verteidiger zu sprechen. Über die kostenfreie Hotline bieten österreichweit 18 Anwälte täglich rund um die Uhr Rechtsberatung – zunächst telefonisch, wenn nötig kommt der Anwalt zur ersten Vernehmung (die Polizei muss auf ihn warten) oder zur U-Haft-Verhandlung. Für den Beistand bei der Vernehmung werden pauschal 120 Euro plus Umsatzsteuer verrechnet; kann sich der Festgenommene das nicht leisten, teilen sich der Österreichische Rechtsanwaltskammertag und das Justizministerium die Kosten.

Die Polizei muss – auch das ist im Gesetz vorgeschrieben – Festgenommene über den Anwaltsnotruf informieren. In den Kommissariaten hängen Plakate aus, und es gibt Aufklärungsblätter in 38 Sprachen. Für die Verständigung mit dem Rechtsanwalt werden wenn nötig Dolmetscher beigezogen.

Anwaltsnotruf: Knapp 1 Mio. Kosten für Kammer und Ministerium

Die Kosten für die Rechtsanwaltskammer und das Justizministerium bezifferten Wolff und Pilnacek in der gemeinsamen Pressekonferenz mit 990.000 Euro pro Jahr. Über die weitere Finanzierung sei man in guten Gesprächen mit dem Finanzministerium. “Das wird und muss zu schaffen sein”, sagte Pilnacek. Schließlich müsse die EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand schon jetzt und ab 2019 jene über die Prozesskostenhilfe umgesetzt werden. “Das ist der Preis der Rechtsstaatlichkeit”, merkte Wolff an. Der Rechtsstaat und seine Durchsetzung kosteten Geld, aber dieses sei “wohl investiert”.

Das – lange Zeit von der Polizei abgelehnte – Recht auf einen Anwalt von Anfang an werde mittlerweile auch von den Beamten geschätzt, berichtet Pilnacek. Mit Beiziehung eines Anwaltes gleich nach einer Festnahme würden Emotionen und Stress reduziert. Und sie biete den Polizisten eine “gewisse Sicherheit” – müssten sie doch den Vorwurf falscher Protokollierung, untergeschobener Aussagen oder erzwungener Geständnisse nicht befürchten, wenn alles unter den Augen eines Rechtsanwaltes geschah. Die Betroffenen nehmen den Notruf zunehmend an. Mit 1.200 Anrufen hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr vervierfacht, die meisten kamen aus Wien, Nieder- und Oberösterreich.

(APA, Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Anwälte-Hotline: Rechtsbeistand nach Festnahme
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen