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Anti-Stalking-Gesetz

Die Vorarlberger ÖVP-Nationalratsabgeordnete Anna Franz begrüßt den heutigen Beschluss im Ministerrat zum Anti-Stalking-Gesetz.

Demnach soll künftig beharrliche Verfolgung mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Stalking hat viele Facetten und zeigt sich sehr unterschiedlich, so zum Beispiel in oftmaligen Telefonanrufen, E-Mails, Beschimpfungen, Verleumdungen, Drohungen, ständigem Verfolgen, in psychischer Gewalt oder auch sexueller Belästigung. Anna Franz weist darauf hin, dass es sich bei der Hälfte der „Stalker“ um Ex-Partner handle.

So soll zum Beispiel das unverlangte Versenden von Blumen – wenn der Absender jemand ist, mit dem man nichts mehr zu tun haben möchte oder sich verfolgt fühlt – nur auf Wunsch des Opfers bestraft werden. Rund 90 Prozent der Stalking-Opfer sind Frauen.

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