Die Vorarlberger ÖVP-Nationalratsabgeordnete Anna Franz begrüßt den heutigen Beschluss im Ministerrat zum Anti-Stalking-Gesetz.
Demnach soll künftig beharrliche Verfolgung mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden können.
Stalking hat viele Facetten und zeigt sich sehr unterschiedlich, so zum Beispiel in oftmaligen Telefonanrufen, E-Mails, Beschimpfungen, Verleumdungen, Drohungen, ständigem Verfolgen, in psychischer Gewalt oder auch sexueller Belästigung. Anna Franz weist darauf hin, dass es sich bei der Hälfte der Stalker um Ex-Partner handle.
So soll zum Beispiel das unverlangte Versenden von Blumen wenn der Absender jemand ist, mit dem man nichts mehr zu tun haben möchte oder sich verfolgt fühlt – nur auf Wunsch des Opfers bestraft werden. Rund 90 Prozent der Stalking-Opfer sind Frauen.