Die Berufung des mutmaßlichen IS-Terroristen gegen das Urteil des Wiener Landesgerichts vom Dezember 2020 blieb auch vor dem Oberlandesgericht Wien als letzter Instanz erfolglos, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag bestätigte.
Anschläge ohne verletzte Menschen
Dem 44-Jährigen war vorgeworfen worden, dass er mittels Stahlseil und Holzkeilen einen ICE-Zug bei Allersberg 2018 entgleisen lassen wollte. Bei den Ermittlungen wurden noch weitere ähnliche Versuche aufgespürt. Verletzt wurde bei den Anschlägen niemand. Der Mann wurde wegen versuchten Mordes, schwerer Sachbeschädigung und der Beteiligung an einer terroristischen und kriminellen Organisation verurteilt. Seine mitangeklagte Frau wurde freigesprochen.
Generalstaatsanwalt über Urteil
Der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle betonte aus diesem Anlass, das Urteil beweise, dass eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus nur gemeinsam und international funktioniere. "Bayern, Berlin und Österreich haben einen gefährlichen Terroristen erfolgreich überführt." Eine besondere Herausforderung der Ermittlungen habe die Abwehr von weiteren Gefahren für Bahnreisende und gleichzeitige effektive Strafverfolgung dargestellt, sagte der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts Harald Pickert.
(APA/Red)